



Im Bankrecht vertreten wir vornehmlich Kreditinstitute zu Fragen des spezifischen Vertragsrechts und im Zusammenhang mit Haftungsansprüchen von Anlegern bei fehlerhafter Anlageberatung:
Im Versicherungsrecht werden wir überwiegend für Versicherungen tätig. Besondere Schwerpunkte sind die Beratung und prozessrechtliche Vertretung in Fällen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Steuerberatern, Anwälten, Versicherungsmaklern, Architekten und Ingenieuren, der KfZ-Versicherung sowie bei Streitigkeiten über die Versicherungsdeckung.