


Rund um die Immobilie beraten wir Architekten, Bauträger und Bauherren bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung auch im Bereich des Wohnungseigentums und Erbbaurechts, der Dienstbarkeiten und anderer Grundstücksbelastungen wie Grundschulden und des Grundbuchrechts. Darüber hinaus übernehmen wir gerichtliche Vertretungen auch in überregional abzuwickelnden Streitfällen. Die Immobilienspezialisten der Kanzlei sind zuständig für: