


Wir beraten ständig etwa 100 Gemeinden sowie zahlreiche Unternehmen und Investoren bei sämtlichen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Außerdem vertreten wir viele Eigentümer und planungsbetroffene Bürger. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei komplexen Großprojekten der Baulandentwicklung und -erschließung, insbesondere bei der Verhandlung und dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen, sowie bei großen Planfeststellungsverfahren für Straßen und Schienenwege. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Begleitung von Unternehmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Wir verstehen uns dabei nicht als reine Juristen. Im Vordergrund steht vielmehr die strategische Beratung unserer Mandanten im Sinne eines juristischen Projektmanagements. Im einzelnen sind wir auf folgenden Gebieten zu Hause: