Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Absatzes von Waren- und Dienstleistungen. Wir unterstützen sie bei der Ausgestaltung ihres Vertriebssystems, z.B. bei der Gründung von Vertriebsgesellschaften, beim Aufbau eines Handelsvertreter- oder Vertragshändlernetzes, bei Kooperationen/Joint Ventures mit anderen Unternehmen in Deutschland oder weltweit.
Hersteller und Vertriebspartner vertreten wir bei Fragen zu Wettbewerbsbeschränkungen, Provisions- und Ausgleichsansprüchen, Freistellungen etc.
Unsere Kompetenzen werden durch unser internationales Netzwerk mit ausländischen Anwälten ergänzt.
Beratung bei der Auswahl des passenden Vertriebssystems
Entwerfen und Verhandeln von Vertriebsverträgen
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
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