Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Steuer- und Zollstrafrechts, deutschlandweit und in allen Verfahrensabschnitten (staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren, gerichtliche Hauptverhandlung und Revision).
Wir entwickeln individuelle Strategien, um unternehmensbezogene strafrechtliche Risiken auszuschließen (Compliance). Neben der präventiven Beratung sind wir in der Verteidigung gegen unternehmens- und wirtschaftsbezogene Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren (etwa nach Durchsuchung, Beschlagnahme oder Arrest) und in der gerichtlichen Hauptverhandlung (auch in Haftsachen) besonders ausgewiesen.
In allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts verfügen wir über große Erfahrung und verfolgen durch unsere Tätigkeit das Ziel, die wirtschaftliche Existenz und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, die aufgrund der erheblichen Belastungen durch das Strafverfahren häufig bereits im Ermittlungsverfahren bedroht sind. Unsere Mandanten unterstützen wir auch als Zeugenbeistand bei Vernehmungen durch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.
In Steuer- und Zollstrafsachen vertreten und verteidigen wir unsere Mandanten gegenüber der Steuer- und Zollfahndung, gegenüber dem Veranlagungsfinanzamt (auch gegen einstweilige vermögensmindernde Maßnahmen) sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Dabei arbeiten wir eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen.
Insbesondere in Steuer- und Zollstrafsachen ist der frühe Verfahrensabschnitt des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens entscheidend. Wir haben große Erfahrung im Kontakt mit der Steuerfahndung sowie den Bußgeld- und Strafsachenstellen, um steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren bereits frühzeitig zu beenden.
In dem FOCUS-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte" (Oktober 2013) wird BENDER HARRER KREVET als eine von bundesweit 35 Wirtschaftskanzleien im Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.
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