05.02.2021
Aktuelle Stellenausschreibungen BENDER HARRER KREVET
Für unseren Bonner und unseren Freiburger Standort suchen wir Verstärkung.
Mehr Informationen zu den vakanten Stellen finden Sie auf unserer Karriere-Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
12.01.2021
Neuer Fachartikel von Rechtswalt Sebastian Witt
In seinem jüngsten Fachbeitrag in der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik ZAT setzt sich Sebastian Witt, Fachanwalt für Arbeitsrecht am Bonner BHK-Standort mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Betriebsstätten nach einer Zentralisierung als einheitliche Einrichtung im Sinn der Mitarbeitervertretungsordnungen gelten. Darüber hinaus erläutert der Fachanwalt auch, wie Dienstgeber auf die Bildung einheitlicher Mitarbeitervertretungen hinwirken können.
Elena Feinhals, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Bonner Kanzlei BENDER HARRER KREVET ist Mitautorin des Beitrags.
Der Artikel ist in der Ausgabe 6/2020 in der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas und ist in der Rubrik „Arbeitsrecht“ ab Seite 176ff nachzulesen (kostenpflichtiger Inhalt).
09.12.2020
Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister hat Sanierungsvereinbarung für K + S hinsichtlich der Kalihalde Buggingen erfolgreich zu Abschluss gebracht
Nach jahrzehntelangem Rechtsstreit und jahrelangen Verhandlungen ist inzwischen ein Durchbruch gelungen, indem zwischen der K + S AG und dem Land eine Sanierungsvereinbarung über die Sanierung des „Kalimandscharo“ in Buggingen abgeschlossen wurde.
Darin erklärt sich K + S freiwillig bereit, zur Verhinderung weiterer Salzeinträge in das Grundwasser eine sog. Vollabdeckung auf ihre Kosten durchzuführen. Dies stellt einen entscheidenden Meilenstein in dem komplexen Verfahren und einen großen Fortschritt für den Grundwasserschutz in der gesamten Region dar. Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister konnte mit dem Verhandlungsführer des Landratsamt, Herrn Thomas Flemming, eine Atmosphäre des Vertrauens schaffen, die dann für alle Beteiligten die gemeinsame Basis für den Verhandlungserfolg bildete. Ein solches Ergebnis ist nur möglich, wenn alle an einem Strang ziehen. Herr Jochmaring und Frau Dr. Volmert von der K + S AG haben dafür einen entscheidenden Beitrag geleistet.
Weitere Informationen: Pressebericht Badische Zeitung vom 9. Dezember 2020
07.09.2020
FOCUS zeichnet BHK auch 2020 wieder als TOP Wirtschaftskanzlei aus
BENDER HARRER KREVET zählt 2020 erneut zu den TOP Wirtschaftskanzleien. In der Sonderausgabe „FOCUS Spezial Ihr Recht 2020“ wird BHK als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht ausgezeichnet. Die FOCUS-Liste der TOP Wirtschaftskanzleien basiert auf den Empfehlungen von Expertinnen und Experten in insgesamt 21 Rechtsgebieten.
Unabhängige Research-Analysten der FOCUS Line Extensions haben die Liste erstellt. Zur Befragung wurden 8.100 Anwälte in Wirtschaftskanzleien sowie 2.400 Inhouse-Juristen eingeladen. Das diesjährige Ranking umfasst 374 Wirtschaftskanzleien in 21 Rechtsgebieten.
Der BHK-Praxisgruppe Arbeitsrecht gehören derzeit neun auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte an.
14.08.2020
Den erreichten übergesetzlichen Lärmschutz sichern
Die Gemeinde Umkirch ist eine von zahlreichen betroffenen Gemeinden, die RA Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, mit der Einbringung von Einwänden im Rahmen der Offenlage der Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke der Bahn zwischen Freiburg und Müllheim beauftragt hat.
12.08.2020
Fachbeitrag zur Kurzarbeit in Zeiten von Corona
Magdalena Fauth und Dr. Fabian Schmeisser haben gemeinsam einen aktuellen Beitrag in der Fachzeitschrift COVuR COVID-19 und Recht zum Thema Kurzarbeit veröffentlicht.
Im benannten Fachaufsatz besprechen die genannten Autoren wichtige Aspekte, die mit der Einführung und Abwicklung von Kurzarbeit einhergehen und geben Handlungsempfehlungen. Thematisiert werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen insbesondere die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, die rechtswirksame Einführung von Kurzarbeit sowie die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Daneben widmen sich die Autoren auch praxisrelevanten Detailfragen, wie der Möglichkeit zur Einführung von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst und in kirchlichen Einrichtungen sowie der Entstehung von Urlaubsansprüchen während Kurzarbeit.
Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen (kostenpflichtig).
07.08.2020
Dr. Jochen Scholz Mitautor im neuen IT-Recht Kommentar
Kürzlich ist im Verlag Dr. Otto Schmidt in erster Auflage die von Schuster/Grützmacher herausgegebene Kommentierung zum IT-Recht erschienen. Erstmals werden dort alle für das IT-Recht wichtigen Rechtsvorschriften in einem Gesetzeskommentar umfassend erläutert. BENDER HARRER KREVET-Partner Dr. Jochen Scholz kommentiert die §§ 97 bis 105 des Urheberrechtsgesetzes. Diese Bestimmungen regeln die in der Praxis wichtigen Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen. Die Kommentierung von Dr. Scholz erörtert z.B. die Rechtsfolgen einer urheberrechtswidrigen Nutzung von Software und Datenbanken und die Voraussetzungen und Folgen von Lizenzaudits.
Aus der Verlagsankündigung:
"Team von renommierten Fachleuten
Die beiden Herausgeber, seit Jahrzehnten im IT-Recht tätig und durch viele einschlägige Veröffentlichungen ausgewiesen, haben ein auf die Konzeption des Werkes abgestimmtes Team namhafter Autoren gewonnen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung ausgewiesener Praktiker."
Dr. Jochen Scholz ist Partner am Standort Freiburg und berät auf den Gebieten IT/IP-Recht, Vertragsgestaltung und Litigation.
09.07.2020
Philipp Mohr begleitet den Verkauf der Restaurantkette VAPIANO im Insolvenzarbeitsrecht
Philipp Mohr, Rechtsanwalt bei BENDER HARRER KREVET, begleitet den Verkauf der insolventen Restaurantkette Vapiano im Fachbereich Insolvenzarbeitsrecht.
Die Vapiano SE sowie deren deutsche Tochtergesellschaften haben im März Insolvenz angemeldet. Das Verfahren, welches am 1. Juni eröffnet wurde, wird von Frau Dr. Ruth Rigol (Pluta, Köln) als Insolvenzverwalterin geführt. Philipp Mohr ist Teil eines interdisziplinären Teams von Fachanwälten, das den Verkauf des Vapiano Konzerns juristisch begleitet.
Mehr Informationen zum Thema in der Juve Rechtsmarkt-Ausgabe 07/2020.
26.06.2020
Dr. Patrick Heinemann zu Gast beim PB3C-ImmoPodCast
Dr. Patrick Heinemann war zu Gast beim ImmoPodCast von PB3C (Berlin) und sprach mit Dr. Josef Girshovich (PB3C) und John Bothe (Silberlake Real Estate Group) zu aktuellen Entwicklungen der Wohnungs- und Baupolitik.
26.06.2020
BHK in der Liste der Besten 2020
Die Kanzlei BENDER HARRER KREVET wurde vom Wirtschaftsmagazin „brand eins“ in „Die Liste der Besten 2020“ aufgenommen.
Das Themenheft „Wirtschaftskanzleien 2020“ widmet sich ausführlich unterschiedlichen juristischen Aspekten, unter anderem der Frage: „Was machen eigentlich Wirtschaftskanzleien?“ Für die Erstellung der Liste der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2020 wurden mehr als 2.600 Expertenurteile ausgewertet. Die Liste basiert auf einer Befragung unter Anwälten (Kollegenbefragung) und Inhouse-Juristen (Klientenbefragung) für insgesamt 24 Rechtsgebiete. 398 Wirtschaftskanzleien haben es so auf die Bestenliste geschafft - die Kanzlei BENDER HARRER KREVET ist eine davon.
26.06.2020
"Deutschlands beste Anwälte 2020" – BHK wieder dabei
Erneut - wie seit einigen Jahren - wurde Birgit Roth-Neuschild in die Liste der besten Anwälte der am 26.06.2020 vom Handelsblatt veröffentlichten 12. Edition des Ratings "Beste Anwälte - Deutschland, Österreich, Schweiz" im Bereich des "IT-Rechts" gewählt. Mit in die Liste der besten Anwälte aufgenommen ist Dr. Thomas Burmeister für den Bereich Energierecht.
08.05.2020
Aufsatz von Fachanwältin Dr. Gianna Burret im NWB Verlag
Zu aktuellen Fragen der reformierten Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand schreibt Dr. Gianna Burret, Fachanwältin für Steuerrecht bei BENDER HARRER KREVET, in der aktuellen NWB Ausgabe 19/2020. Der Aufsatz thematisiert Hintergrund und Chancen der geplanten Verlängerung der Übergangsfrist des §2b UStG sowie die Möglichkeit der verbindlichen Auskunft zur Klärung noch immer offener Auslegungsfragen des § 2b UStG in der Praxis.
Der vollständige Aufsatz ist bei NWB veröffentlicht:
Publikationen Dr. Gianna Burret
06.05.2020
Dr. Ute Lusche und Dr. Stefan Baum begleiten die Schweizer SOTAX AG bei der Übernahme des Softwarespezialisten SECOM GmbH
BENDER HARRER KREVET hat die SOTAX AG bei der Übernahme des Softwarespezialisten SECOM GmbH begleitet. Die Schweizer SOTAX AG, ein weltweit führender Anbieter hochwertiger Prüfgeräte für die pharmazeutische Industrie, hat ihren langjährigen Partner und Softwarespezialisten SECOM GmbH mit Sitz in Hamburg übernommen. Ziel der Übernahme ist es, das Portfolio der SOTAX Gruppe speziell im Bereich Datenmanagement auszubauen. Die SOTAX Gruppe reagiert damit auf die zunehmenden Anforderungen des Marktes nach Datenintegrität, Automatisierung und Vernetzung der Prüfgeräte in F&E (Forschung und Entwicklung), QK (Qualitätskontrolle) und IPK (In-Prozess-Kontrolle) der Pharmaindustrie. Mit der Übernahme der SECOM GmbH tätig die SOTAX Gruppe einen weiteren konsequenten Schritt in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens.
Die SECOM GmbH entwickelt seit 1999 Software und elektronische Baugruppen für Prüfgeräte in der Pharmaindustrie. SECOM fokussiert sich dabei auf die Entwicklung von multi-threading-fähiger, hardwarenaher Software für die Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Messwerten im Prüflabor. Weitere Entwicklungsschwerpunkte liegen im Bereich der Gerätesteuerung, Embedded Software, Datenbankanbindung sowie programmierbaren Logik und Schnittstellen.
17.02.2020
BHK-Fachanwälte sind Mitautoren des Handbuchs „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“
Marion Strolka, Dr. Jörg Vogel und Sebastian Witt, Fachanwälte für Arbeitsrecht bei BENDER HARRER KREVET, sind Mitautoren des von Axel Groeger herausgegebenen Handbuchs „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“. Das Handbuch ist im Februar in der 3., neu bearbeiteten Auflage im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienen und zählt zu den Standardwerken im Arbeitsrecht.
So hat Arbeitsrechtsanwalt Dr. Jörg Vogel verschiedene Kapitel zum Hintergrund, die Rechtsgrundlagen und Systematik berufsgruppenspezifischer Regelungen im Öffentlichen Dienst (Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Hochschulen) verfasst. In diesem Kontext hat er gemeinsam mit seiner Fachanwaltskollegin Marion Strolka das Kapitel zur Sparkasse geschrieben. Arbeitsrechtsanwalt Sebastian Witt ist neu als Mitautor dieses Handbuchs. Er hat von Dr. Jörg Vogel das Kapitel zum Thema Krankenhaus übernommen.
„Mit der 3. Auflage des Handbuchs zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst wollen Verlag und Autoren den Nutzern möglichst praxistauglich anhand des typischen Verlaufs eines Arbeitsverhältnisses von dessen Begründung bis zur Beendigung die Besonderheiten dieses vornehmlich durch Tarifverträge geprägten branchenspezifischen Arbeitsrechts erläutern.“ (zitiert aus dem Vorwort)
Das Handbuch in der 3., neu bearbeiteten Auflage 2020 mit 1.616 Seiten, ist beim Verlag Dr. Otto Schmidt online erhältlich.
05.02.2020
Fachanwalt Sebastian Witt im Interview
Bei Personalkongress des Versorgungswerks Klinikrente in Stuttgart war BENDER HARRER KREVET 2019 erstmals als sponsoring partner beteiligt. Sebastian Witt, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei BENDER HARRER KREVET referierte bei dieser Tagung zum Thema Personalmanagement und wurde dazu auch interviewt.
Das im Rahmen des Kongresses geführte Interview, in dem Sebastian Witt über seine Erfahrungen im Bereich Personalmanagement, unter anderem auch als Leiter der Abteilung für Personal und allgemeine Verwaltung am Klinikum Darmstadt berichtet, ist nun auf dem Blog des Versorgungswerks KlinikRente online.
BENDER HARRER KREVET mit rund 40 Berufsträgern berät bundesweit Krankenhäuser. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Begleitung von M&A-Prozessen, Restrukturierungen und sonstigen Personalmaßnahmen. Die Expertise reicht dabei von Kirchenarbeitsrecht über Tarifverhandlungen oder schwierigen Verhandlungen mit Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen bis hin zu Chefarztverträgen.
06.12.2019
Erfolgreich für Albstadt: Spielhallen müssen schließen
In mehreren Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg konnte Dr. Patrick Heinemann letzte Woche erreichen, dass die Stadt Albstadt das neue Spielhallenrecht weiter konsequent umsetzen und die Spielhallendichte deutlich verringern kann. Regelmäßig stehen Gewerbeaufsichtsbehörden hierbei vor großen Herausforderungen: Die Rechtsfragen sind komplex, die finanzstarken Spielhallenbetreiber leisten zähen Widerstand. BENDER HARRER KREVET ist auch hier der verlässliche Partner der öffentlichen Hand.
In den entschiedenen Eilsachen wandten sich insgesamt drei Spielhallenbetreiber gegen Schließungsverfügungen (Beschl. v. 26.11.2019 – 6 S 198/19, 6 S 199/19, 6 S 205/19). Die betroffenen Spielhallen hielten den Abstand von 500 m zur nächsten Spielhalle (§ 42 Abs. 1 LGlüG) nicht ein und konnten zum Inkrafttreten des neuen Spielhallenrechts (01.07.2017) auch keine Härtefallbefreiung erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr die von uns vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach Spielhallen, die früher eine Erlaubnis nach altem Recht erhalten hatten, danach aber zeitweise nicht mehr erlaubt worden sind, nicht mehr als Bestandsspielhalle gelten und deshalb auch das Abstandsgebot zu Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen beachten müssen (§§ 42 Abs. 3, 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG). Diesen Abstand hielten die betroffenen Spielhallen nicht ein. Sie waren deshalb nicht erlaubnisfähig und kamen damit auch nicht für eine von den Betreibern begehrte Auswahlentscheidung in Frage.
22.11.2019
2. BHK-§§-Frühstück, Schwerpunkt Arbeitsrecht am 27.11.2019
BENDER HARRER KREVET lädt zum zweiten Mal in den Kanzleiräumlichkeiten am Standort Lörrach zum §§-Frühstück mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht ein.
Wir informieren Sie über neue Entscheidungen und gesetzliche Entwicklungen im Arbeitsrecht – alles, was Arbeitgeber und Führungskräfte wissen müssen. Dies erfolgt in einem entspannten Rahmen und zu Beginn eines hoffentlich erfolgreichen Arbeitstages.
Weitere Informationen zum BHK §§-Frühstück finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
05.11.2019
BENDER HARRER KREVET erneut unter den Spitzenkanzleien in Baden-Württemberg
Das neue JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020 positioniert BENDER HARRER KREVET - wie in den letzten Jahren - wieder auf einem der vorderen Plätzen des JUVE Rankings in Baden-Württemberg (ohne Stuttgart). Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, zum 22. mal veröffentlicht, hat sich zu einem Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts entwickelt. Umfangreiche Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft schaffen die Basis für diese Publikation und das Ranking.
Zu BENDER HARRER KREVET führt JUVE aus:
„Bewertung: Die Kanzlei erzielte zuletzt hohe Visibilität in der rechtl. Flankierung von städtebaul. Entwicklungsmaßnahmen, etwa dem Freiburger Großprojekt Dietenbach, zu dem es einen Bürgerentscheid gab, aber auch in Konstanz zum Stadtteil ‚Nördlich Hafner‘ sowie zum Ausbau von div. Windenergieprojekten im Schwarzwald. Die Kanzlei, die schon 4 Büros in Baden-Württemberg hat, eröffnete zum Jahreswechsel ein 5. in Bonn. Damit rollt sie v.a. ihre starke arbeitsrechtl. Beratung, die häufig im restrukturierungsnahen Umfeld u. bei Klinikbetreibern gefragt ist, nun weiter gen Norden aus. Mit den dortigen Neuzugängen gewann sie zugleich einige Klinikgruppen als Mandanten.
Stärken: Arbeitsrechtl. Umstrukturierungen; Bauprojektberatung; gesellschaftsrechtl. Umgestaltungen; Geschäft mit dt.-schweizer. Bezug; Vertriebssysteme; Zoll- u. Steuerrecht.
Oft empfohlen: Dr. Jochen Scholz (IT-Recht/Vertragsrecht), Dr. Jörg Vogel („sehr erfahrener, exzellenter Arbeitsrechtsexperte“, Wettbewerber), Birgit Roth-Neuschild („souveräne, durchsetzungsfähige Anwältin“, Wettbewerber; IT-Recht)
Schwerpunkte: Gesellschaftsrechtl. Dauerberatung einschl. Umstrukturierungen u. Unternehmensnachfolgen; Vertriebs- u. Produkthaftungsrecht einschl. Rahmen- bzw. Lieferverträgen, E-Commerce, internat. u. UN-Kaufrecht; Markenverwaltungen u. Kollisionsüberwachung; Energiewirtschaftsrecht; Arbeitsrecht; Öffentl. Recht (insbes. baurechtl. Beratung von Landkreisen, Gemeinden u. Städten); gerichtl. u. schiedsgerichtl. Auseinandersetzungen für Versicherungen u. Automobilzulieferer; bankrechtl. Prozesse; IT- u. Datenschutzrecht.“
29.10.2019
Burmeister schafft Befriedung in Hezel-Streit
Nach jahrelangem Rechtsstreit in Mönchweiler ist es jetzt gelungen, die politisch aufgeladene Atmosphäre zu normalisieren und eine für Gemeinde, Bürgerinitiative und Fa. Hezel akzeptable Lösung zu erzielen, die für die Gemeinde zudem kostengünstig ist.
13.09.2019
BHK-Arbeitsrecht ausgezeichnet!
Die BHK-Praxisgruppe Arbeitsrecht zählt nach dem aktuellen FOCUS-Ranking zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien 2019. Die Aufnahme in die FOCUS-Kanzleiliste erfolgt anhand von objektiven und journalistischen Kriterien, die u. a. auf Empfehlungen von Mitbewerbern und von Unternehmensjuristen basieren.
Der BHK-Praxisgruppe Arbeitsrecht gehören derzeit acht auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte an.
23.08.2019
Dr. Jochen Scholz zählt laut WirtschaftsWoche zu den 50 deutschen Top-Anwälten im IT-Recht
In der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Bereich IT-Recht wurde Dr. Jochen Scholz als „TOP Anwalt IT-Recht 2019“ empfohlen und die Kanzlei Bender Harrer Krevet als „TOP Kanzlei IT-Recht 2019“ ausgezeichnet.
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) befragte dazu über 830 Juristen in 107 Kanzleien nach den renommiertesten Kollegen. Aus dem Ergebnis der Befragung hat eine Experten-Jury 36 Kanzleien mit 50 besonders empfohlenen Anwälten herausgefiltert (WirtschaftsWoche vom 16.08.2019, Heft 34, S. 95).
Dr. Jochen Scholz berät am Standort Freiburg mit Schwerpunkten IT/IP-Recht, Vertragsrecht, Litigation.
29.07.2019
Dr. Sebastian Seith vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich
Mit Beschluss vom 12.07.2019 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der von Dr. Sebastian Seith erhobenen Verfassungsbeschwerde stattgegeben.
Mit der Verfassungsbeschwerde wandte sich die von Dr. Sebastian Seith vertretene Beschwerdeführerin gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem Konkurrentenstreit um ein (zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe zu übertragendes) Amt mit leitender Funktion in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Zuvor hatten das Verwaltungsgericht Magdeburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die hiergegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 12.07.2019 (– 2 BvR 612/19 –) zur Entscheidung angenommen und ihr stattgegeben.
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren ging es im Kern um Einschränkungen des Prinzips der Bestenauslese bei der Vergabe von Ämtern im Rahmen von Beförderungsverfahren. In Streit stand erstens die Frage, ob das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Höchstaltersgrenze für die Beförderung von Beamten enthält. Zweitens war zu klären, ob es mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar ist, einen Beamten im Rahmen eines Beförderungsverfahrens für ein Amt mit leitender Funktion allein deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil er möglicherweise vor Ablauf der gesetzlich zwingend vorgesehenen Probezeit in den Ruhestand tritt.
Dr. Sebastian Seith ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät vom Standort Freiburg aus bundesweit vor allem im Recht des öffentlichen Dienstes (einschließlich Disziplinarsachen), im Öffentlichen Baurecht und im Umweltrecht.
01.07.2019
"Deutschlands beste Anwälte 2019" - Birgit Roth-Neuschild im IT-Recht wieder dabei
Erneut - wie seit einigen Jahren - wurde Birgit Roth-Neuschild in die Liste der besten Anwälte der am 28.06.2019 vom Handelsblatt veröffentlichten 11. Edition des Ratings "Beste Anwälte - Deutschland, Österreich, Schweiz" im Bereich des "IT-Rechts" gewählt.
Das vom US-Verlag Best-Lawyers exklusiv für das Handelsblatt recherchierte Ranking basiert auf einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage. In dieser Umfrage werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten außerhalb der eigenen Kanzlei befragt und um Empfehlungen gebeten. Das Ergebnis ist die Liste der besten Anwälte und Kanzleien in diversen Fachgebieten.
Birgit Roth-Neuschild ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht und berät am Standort Karlsruhe bundesweit vor allem im IT-Recht, Software- und Lizenzrecht sowie im Datenschutzrecht.
25.06.2019
BENDER HARRER KREVET berät beim Verkauf des Reingerhofs in Efringen-Kirchen
Der nach der Familie Reinger benannte Reingerhof in Efringen-Kirchen/Istein ist unter rechtlicher Begleitung von Dr. Dominic Roth verkauft worden. Die Verkäufer konnten mit dem von Dr. Dominic Roth erstellten Vertrag die Übertragung des Betriebs – insbesondere des Hofs mit einer Rebfläche von 18 Hektar – effizient realisieren und den familiären Belangen im Einzelnen Rechnung tragen. Bei der Erwerberin (Weingut am Klotz GbR) handelt es sich um einen Zusammenschluss der beiden landwirtschaftlich tätigen Unternehmerfamilien Keller in Vogtsburg-Oberbergen und Reinecker in Auggen.
02.06.2019
§§-Frühstück bei BENDER HARRER KREVET
BENDER HARRER KREVET führt am 3. Juli erstmals in den Kanzleiräumlichkeiten am Standort Lörrach ein §§-Frühstück mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht durch. Wir informieren Sie über neue Entscheidungen und gesetzliche Entwicklungen im Arbeitsrecht – alles, was Arbeitgeber und Führungskräfte wissen müssen. Dies erfolgt in einem entspannten Rahmen und zu Beginn eines hoffentlich erfolgreichen Arbeitstages.
Themen des ersten §§-Frühstücks werden im Bereich des Arbeitsrechts sein:
- Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz
- Die Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeit und seine Auswirkungen auf die Personalarbeit.
Referenten unseres Arbeitsrechtsteams stehen Ihnen zur Verfügung. Es soll zudem Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen, zum Gedankenaustausch sowie für persönliche Fragen, Diskussionen und Gespräche geben.
BHK-§§-Frühstück, Schwerpunkt Arbeitsrecht
03.07.2019, 08.30 – 10.00 Uhr
Kanzlei Bender Harrer Krevet, Humboldtstr. 3, 79539 Lörrach
15.05.2019
BZ-Interview mit Dr. Thomas Burmeister über die Anwendung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Wyhlen
15.03.2019
BENDER HARRER KREVET erfolgreich für Wirtschaftsstandort Gengenbach
Dr. Thomas Burmeister und Dr. Patrick Heinemann haben die Stadt Gengenbach erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertreten. Gegenstand des Rechtsstreits war eine Klage von Anwohnern gegen die Genehmigung für einen Hubschrauberlandeplatz als Teil der neuen Zentrale eines größeren Mittelständlers, die nun in Gengenbach entstehen und dort rund 600 neue Arbeitsplätze schaffen wird.
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 11.03.2019 – 8 S 2408/18 – ab. Das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19.04.2018 – 10 K 208/17 – ist damit rechtskräftig.
Presseberichte:
12.03.2019
Sind Sie bereit für den Brexit?
Immer noch ist offen, ob sich das Vereinigte Köngigreich und die EU auf den Abschluss einer Übergangsvereinbarung („Deal“) einigen können, der das britische Unterhaus zustimmt. Sind Sie und Ihr Unternehmen für einen „harten Brexit“ gewappnet?
Falls es nicht zu einer Vereinbarung kommt und auch die Austrittsfrist nicht verlängert wird, scheidet das Vereinigte Königreich am 29.03.2019 aus der EU aus, ohne dass Regelungen über die weiteren Beziehungen getroffen sind (sogenannter harter Brexit). Das Vereinigte Königreich steht dann im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten wie ein Drittstaat, mit dem es lediglich Vereinbarungen auf WTO-Ebene gibt. Das wird jedenfalls solange der Fall sein, bis Nachfolgeabkommen getroffen sind. Unsere Handlungsempfehlungen für Ihr UK-Geschäft lesen Sie hier.
01.03.2019
BENDER HARRER KREVET erstmals auf Job- und Bildungsmesse CULT präsent
Mit einem Messestand hat sich die Kanzlei Bender Harrer Krevet dieses Jahr erstmals an der zweitägigen Job- und Bildungsmesse CULT in Lörrach beteiligt. Die Messe richtet sich gleichermaßen an Schülerinnen und Schüler auf Ausbildungs- oder Studienplatzsuche und Absolventen vor dem Berufseinstieg.Behörden, Hochschulen, karitative Verbände und regionale Unternehmen informierten hier über ihr Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot.
So standen zielgruppenorientiert die BHK-Auszubildenden Jasmin Moritz, Selina Geiser, Elia Balint sowie die BHK-Rechtsanwaltsfachangestellten Celine Niez, Diana Hartwig und Nelli Siragusa Rede und Antwort zu den Inhalten des Ausbildungsberufs des Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Rechtsanwälte Meike Kuhn, Dr. Ute Lusche, Dr. Dominik Roth und Benedikt Lorenzet waren ebenso am Messestand präsent.
Erste Bewerbungen zeigen, dass die Messeteilnahme für die Auszubildendengewinnung eine gute Plattform ist. Daher wird die Kanzlei auch in 2020 wieder auf der CULT vertreten sein.
01.03.2019
BHK wächst am 5. Standort in Bonn
Seit 01.03.2019 verstärkt Philipp Mohr, ehemals Rechtsanwalt bei Dr. Ringstmeier & Kollegen in Köln, das Team von BENDER HARRER KREVET im Rechtgebiet Insolvenzrecht am Standort Bonn. Zu seinem Mandantenkreis zählen Insolvenzverwalter sowie Unternehmen, deren Gesellschafter und Organmitglieder, die ihn mit der Prüfung komplexer insolvenzrechtlicher Fragestellungen beauftragen. Insbesondere berät und vertritt er Insolvenzverwalter und Anfechtungsgegner bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen Organ- und Gesellschafterhaftung sowie Insolvenzanfechtung.
Philipp Mohr, LL.M., publiziert in insolvenzrechtlichen Fachzeitschriften und ist Mitautor im Kölner Kommentar zur Insolvenzordnung. Er ist Lehrbeauftragter im Masterstudiengang der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Referent zu insolvenzrechtlichen und insolvenzarbeitsrechtlichen Themen beim FORUM Institut, der Deutschen Anwalt Akademie, der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung und dem Deutschen Steuerberaterinstitut sowie Dozent im Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht.
18.02.2019
Birgit Roth-Neuschild im DAV-Gesetzgebungsausschuss Informationsrecht
Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, wurde für die Amtsperiode bis zum 31.12.2022 in den DAV-Gesetzgebungsausschuss Informationsrecht berufen.
Im Deutschen Anwaltverein (DAV) haben sich über 63.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus 256 örtlichen Anwaltsvereinen im In- und Ausland zusammengefunden, um sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen einzusetzen. Darüber hinaus versteht sich der Anwaltverein auch als Institution, die sich mit nationalen und europäischen Gesetzen und Gesetzgebungsprozessen beschäftigt. Mit über 35 Gesetzgebungsausschüssen, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt die DAV regelmäßig Stellung zu nationalen Gesetzesentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Die DAV nimmt damit ihre Möglichkeit wahr, die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und in Europa zu unterstützen und rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung einzubringen und Gesetze praktikabel zu machen.
Die neuesten Stellungnahmen und Pressemitteilungen finden Sie hier.
Birgit Roth-Neuschild ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht am Standort Karlsruhe. Sie berät überwiegend im IT-Recht, Software- und Lizenzrecht sowie im Datenschutzrecht.
13.02.2019
FOCUS Top-Wirtschaftskanzlei 2018
BENDER HARRER KREVET gehört in den Bereichen Informationstechnologie- und Telekommunikationsrecht nach den Recherchen der Redaktion des Nachrichtenmagazins FOCUS zu den Top-Wirtschaftskanzleien 2018 in Deutschland. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, denn traditionell zählt zu den besonderen Kompetenzen der Kanzlei die Beratung im IT-Recht und im Datenschutzrecht.
Im Auftrag von FOCUS befragt das Marktforschungsinstitut Statista regelmäßig Expertinnen und Experten aus Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen. Die FOCUS Top-Liste mit den wichtigsten Wirtschaftskanzleien wird dann auf der Basis der eingeholten Empfehlungen dieser Experten erstellt. Für die Befragung 2018 wurden insgesamt 9.480 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und 3.470 Juristen aus Rechtsabteilungen von Unternehmen befragt.
07.02.2019
7. BHK-Arbeitsrechtstag am 26.03.2019 und 28.03.2019 - in Freiburg und Pforzheim
Kein Jahr ohne Veränderungen – kein Jahr ohne Arbeitsrechtstag! Auch in diesem Jahr referiert das Arbeitsrechtsteam der Kanzlei, Horst Teichmanis, Dr. Jörg Vogel, Marion Strolka, Cathrin Gehl LL.M., Martin Schwind, Dr. Fabian Schmeisser, Lars Anderson, Christian Gempp und Julia Brugger wieder über aktuelle Themen. Besonders im Fokus stehen in diesem Jahr die neue Brückenteilzeit, das immer mehr in den Vordergrund tretende mobile Arbeiten und der Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsorganisation.
Ergänzt wird das Programm durch neue Entscheidungen zum Kündigungsschutz, Tipps zu einer sicheren Vertragsgestaltung und einen Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit, die aktuell immer mehr in den Blick der Behörden rückt. Neben den Vorträgen besteht wie immer die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch sowie zum persönlichen Kennenlernen des Arbeitsrechtsteams.
Näheres entnehmen Sie gerne dem Tagungsprogramm.
06.02.2019
Mittelstandsforum
Am 21.03.2019 um 18:00 Uhr findet das Mittelstandsforum im Industriehaus Pforzheim statt. Im Fokus der Veranstaltung stehen u.a. die Digitalisierung, der Kauf bzw. der Verkauf von Unternehmen sowie Beteiligungsmodelle für Geschäftsführer und Mitarbeiter.
Agenda:
11.01.2019
BENDER HARRER KREVET wächst im Arbeitsrecht
Seit 01.01.2019 verstärken Sebastian Witt, bislang Partner bei Busse und Miessen in Bonn, und Uta Höck, bislang Rechtsanwältin bei Rödl und Partner in Köln, das achtköpfige Arbeitsrechtsteam von BENDER HARRER KREVET. Witt und Höck haben ihren Fokus auf der spezialisierten Beratung von Krankenhäusern und karitativen Rechtsträgern im Arbeitsrecht. Zu ihrem Mandantenkreis zählen bundesweit Klinikträger, die sie umfassend, vorwiegend bei Umstrukturierungen, Kooperationen und im Bereich M&A beraten. Sebastian Witt ist BENDER HARRER KREVET als Partner, Uta Höck als Senior Associate beigetreten.
Witt ist bekannt für die Begleitung komplexer Krankenhausrestrukturierungen. So wurde er zuletzt von der Insolvenzverwaltung ECKERT aus Anlass der Insolvenz des Verbundes der Josef-Hospital Delmenhorst Krankenhaus gGmbH mit der Planung und Umsetzung umfangreicher Personalmaßnahmen beauftragt oder setzte Massenentlassungen bei der Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen GmbH durch. Derzeit begleitet er Tarifverhandlungen für einen Krankenhausträger in Baden-Württemberg.
Gemeinsam mit dem bestehenden Arbeitsrechtsteam, das in den letzten Jahren den Schwerpunkt der Beratung von konfessionellen, karitativen und diakonischen Unternehmen sowie der verfassten Kirche erfolgreich auf- und ausgebaut hat, werden die beiden Neuzugänge darüber hinaus auch mit kommunalen Klinikträgern die Beratung im Krankenhausarbeitsrecht verstärken. Sebastian Witt und Uta Höck sind am neuen Standort von BENDER HARRER KREVET Bonn tätig.
10.01.2019
„Beck’sches Formularbuch: Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht“ in 13. Auflage neu erschienen
Das „Beck’sches Formularbuch: Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht“ ist nunmehr in 13. Auflage 2019 neu erschienen. Mitautor Dr. Dr. Jörg Maurer hat hier den Teil „Verbraucherverträge“ bearbeitet. Das Formularbuch wird von dem Rechtsanwalt Dr. Hoffmann-Becking und dem Notar Dr. Gebele, LL.M. im C.H. Beck-Verlag herausgegeben.
Das „Beck’sches Formularbuch: Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht“ ist ein grundlegendes Standardformularbuch zur Vertragsgestaltung.
Dr. Dr. Jörg Maurer ist Rechtsanwalt und Partner am Karlsruher Standort. Er berät im Immobilien- und privaten Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge.
Beck’sches Formularbuch: Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht (C.H. Beck-Verlag)
26.11.2018
BENDER HARRER KREVET wieder vorne dabei
Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019 ordnet BENDER HARRER KREVET wieder in die Riege der Spitzenkanzleien in Baden-Württemberg (ohne Stuttgart). Wie in den Jahren zuvor, ist die Kanzlei damit erneut auf den vorderen Plätzen des JUVE-Rankings gelistet.
08.11.2018
Fachanwalt für Steuerrecht - Erneute Auszeichnung für BENDER HARRER KREVET
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat Dr. Dominic Roth den Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Steuerrecht" verliehen.
Dr. Dominic Roth berät überwiegend zum Gesellschafts- und Steuerrecht. Weitere Schwerpunkte von ihm sind die Bereiche Mergers & Acquisitions (M&A), Erbrecht sowie Unternehmensnachfolgegestaltung.
Er ist seit 2012 Rechtsanwalt in der Sozietät und seit 2018 Partner.
22.08.2018
1. BHK-Steuertag
Am 18.09.2018 um 15:30 Uhr findet der 1. BHK-Steuertag im Industriehaus Pforzheim statt. Im Fokus der Auftaktveranstaltung stehen die Vermögensnachfolge, zollrechtliche Fragestellungen sowie die Begleitung von Unternehmen in der Krise.
Tagungsprogramm:
06.08.2018
Urteilsanmerkung zur Haftung des Liquidators
In der Reihe "Aktuelles zum Gesellschaftsrecht" stellt Dr. Dominic Roth die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von März diesen Jahres zur Haftung des Liquidators im Falle einer Löschung der GmbH ohne vorherige Erfüllung aller Verbindlichkeiten vor:
05.07.2018
Unterlassungsanspruch des SE-Betriebsrats bei Durchführung einer unternehmerischen Maßnahme
Dr. Fabian Schmeisser, Fachanwalt für Arbeitsrecht, befasst sich zusammen mit einem früheren Kollegen in einem in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht veröffentlichten Aufsatz (NZA 2018, 761 ff.) mit dem Thema „Der Unterlassungsanspruch des SE-Betriebsrats bei Durchführung einer unternehmerischen Maßnahme vor Abschluss des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens nach §§ 28, 29 SEBG“.
Soll eine SE (Societas Europaea; Europäische Gesellschaft) mit Sitz in Deutschland gegründet werden, muss, bevor sie in das Handelsregister eingetragen und damit Rechtspersönlichkeit erlangen kann, ein besonderes Verhandlungsgremium (kurz „bVG“) gewählt werden. Leitung der SE und bVG müssen mit dem ernsthaften Willen zur Einigung Verhandlungen über eine schriftliche Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE (§ 13 SEBG) führen. Auf dem Weg zu einer Einigung dient den Verhandlungsparteien die gesetzliche Auffangregelung (§§ 22 ff. SEBG) stets als Orientierung gleichsam einer Nulllinie, da sie dann greift, wenn innerhalb der sechsmonatigen Verhandlungsfrist (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SEBG) keine Vereinbarung zustande kommt. Von besonderem Gewicht in den Verhandlungen ist regelmäßig die Frage des Unterlassungsanspruchs des SE-Betriebsrates gegen die Durchführung der in § 28 und § 29 SEBG gelisteten unternehmerischen Maßnahme bis zum Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens.
Die Autoren Dr. Fabian Schmeisser und Dr. Felix Ladenburger, LL.M. wirkten gemeinsam unter anderem bei der Gründung der UBS Europe SE und der ADAC SE mit. In ihrem Aufsatz erläutern sie die Beteiligungsrechte des SE-Betriebsrates nach der gesetzlichen Auffangregelung (§§ 28 f. SEBG). Hinsichtlich der Frage des Unterlassungsanspruchs des SE-Betriebsrates gegen die Durchführung der in § 28 und § 29 SEBG gelisteten unternehmerischen Maßnahme bis zum Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens stellen sie den Meinungsstand dar und erarbeiten eine eigene Ansicht. Sie gelangen zu dem Befund, dass der SE-Betriebsrat auf Basis der gesetzlichen Auffangregelung von der Leitung der SE verlangen kann, dass diese mit der Umsetzung der geplanten Verlegung oder Verlagerung eines Unternehmens, von Betrieben oder Betriebsteilen, der Stilllegung von Unternehmen, Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen oder Massenentlassungen zuwarten muss, bis das Beteiligungsverfahren abgeschlossen ist. Dem SE-Betriebsrat steht insoweit ein im Beschlussverfahren vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zu.
08.06.2018
Ulrich Lusche als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt
Am 6. Juni hat der Landtag von Baden-Württemberg in seiner Plenarsitzung fünf Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs neu gewählt.
Der Lörracher Rechtsanwalt Ulrich Lusche wurde als stellvertretendes Mitglied mit Befähigung zum Richteramt in dieses Gremium gewählt.
Die Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg können Sie hier nachlesen.
07.06.2018
Birgit Roth-Neuschild auf dem Deutschen Anwaltstag 2018
Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, spricht am 07.06.2018 in Mannheim auf dem Deutschen Anwaltstag zu dem Thema "Das Projektende – Eskalation und Rettung".
Der Anwaltstag findet vom 06. bis 08.06.2018 in Mannheim statt. Er steht unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“.
18.04.2018
Veranstaltungen DSGVO / BDSG - Der Beschäftigtendatenschutz
Eins ist sicher: Der 25. Mai 2018 kommt – und mit ihm die umfassende Neuregelung der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Möglicherweise kommt auch die Aufsichtsbehörde – und das kann für Unternehmens-/Behördenleiter sowie Unternehmen und öffentliche Stellen sehr teuer werden (4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen), wenn man sich nicht an die – sehr strengen – Regeln hält. Wir erklären Ihnen, wie es geht und unterstützen Sie da, wo Sie es wünschen.
06.04.2018
1. Pforzheimer BHK-Arbeitsrechtstag am 27.04.2018
Seit nunmehr sechs Jahren veranstaltet unsere Praxisgruppe Arbeitsrecht den BHK-Arbeitsrechtstag, traditionell in Freiburg. Für unsere Mandanten im Wirtschaftsraum Pforzheim, Enzkreis und Nordschwarzwald wird es diese Veranstaltung zukünftig auch direkt vor Ort geben. Der 1. Pforzheimer BHK-Arbeitsrechtstag findet am 27.04.2018 ab 09:00 Uhr in der Stadtbibliothek Pforzheim statt. Unser Arbeitsrechtsteam, bestehend aus Horst Teichmanis, Dr. Jörg Vogel, Marion Strolka, Cathrin Gehl, Martin Schwind, Dr. Fabian Schmeisser, Lars Anderson und Christian Gempp, präsentiert eine Vielzahl aktueller Themen.
Programm (pdf)
Anmeldeformular (pdf)
Neben den Vorträgen besteht die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch sowie zum Kennenlernen unseres Arbeitsrechtsteams.
14.03.2018
Ausstellung - Klaus Fußmann
Am Freitag, 16.03.2018 (16:00 – 19:00 Uhr) und Samstag, 17.03.2018 (11:00 – 15:00 Uhr) findet in den Räumen von BENDER HARRER KREVET in Karlsruhe eine Ausstellung mit Werken des berühmten Malers und Grafikers Klaus Fußmann statt. Er gehört zu den herausragenden Vertretern der neuen Gegenständlichkeit und ist einer der bedeutendsten zeitgenössischen Künstler.
Der Maler und jahrzehntelanger Professor an der Hochschule der Künste Berlin Klaus Fußmann wird im März 80 Jahre alt. Aus diesem Anlass werden umfassende Retrospektiven des Werkes sowohl im Landesmuseum Schloss Gottorf in Schleswig als auch im Museum Barberini in Potsdam (Stiftung Hasso Plattner) gezeigt.
Wir freuen uns, Ihnen ca. 30 Originale Klaus Fußmanns in unseren Büroräumen in Karlsruhe, Karlstraße 52, zeigen zu dürfen. Die Ausstellung wurde möglich durch jahrzehntelange freundschaftliche Verbindung unseres Kollegen Steffen Barth zu Klaus Fußmann.
01.03.2018
Feier anlässlich der Eröffnung des neuen Pforzheimer Büros mit dem Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Lars Feld
Gemeinsam mit rund 170 geladenen Gästen haben wir am 21.02.2018 im Gasometer in Pforzheim die Eröffnung unseres neuen Standorts gefeiert. Als Gastreferenten konnten wir Prof. Dr. Lars Feld, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, gewinnen, der mit seinem Vortrag ein klares Statement zum noch druckfrischen Koalitionsvertrag der designierten GroKo abgab. Wir bedanken uns bei all unseren Gästen, im Besonderen bei Oberbürgermeister Peter Boch, Landrat Bastian Rosenau, Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke und selbstverständlich Prof. Dr. Lars Feld für einen sehr interessanten sowie durchweg gelungenen Abend.
Die Pforzheimer Zeitung berichtete in der Ausgabe vom 24.02.2018 ausführlich über die Veranstaltung.
28.02.2018
BENDER HARRER KREVET Pforzheim startet dynamisch
Steffen Barth wird am 02.03.2018 vor 27 Mitgliedsbetrieben der Bauinnung Pforzheim einen Vortrag zum neuen Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht halten. Am 22.03.2018 folgt ein Vortrag zu diesem Themenkomplex vor Mitgliedern der Architektenkammer Pforzheim-Enzkreis. Mit diesen Aktivitäten unterstreicht BENDER HARRER KREVET in Pforzheim seine Kompetenz im Baurecht, Architekten-/Ingenieurrecht und im Immobilienrecht.
Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, hat unter dem Titel "Das neue Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht" im Verlag Kohlhammer ein Buch veröffentlicht, das die Gesetzesänderungen bewusst für Nichtjuristen, die mit dem Planen und Bauen zu tun haben, abbildet. Steffen Barth hält regelmäßig Vorträge bei Architektenkammern und anderen Institutionen aus der Bauwirtschaft.
12.02.2018
6. BHK-Arbeitsrechtstag am 13.03.2018 und 27.04.2018 - in Freiburg und Pforzheim
Der BHK-Arbeitsrechtstag findet in diesem Jahr zum sechsten Mal statt. Aufgrund des großen Zuspruchs in den vergangenen Jahren wird es dieses Mal neben der Veranstaltung in Freiburg am 13.03.2018 einen weiteren Termin in Pforzheim, am 27.04.2018 geben. Das Seminar umfasst wieder eine Vielzahl aktueller arbeitsrechtlicher Themen, welche vom Arbeitsrechtsteam der Kanzlei, Horst Teichmanis, Dr. Jörg Vogel, Marion Strolka, Cathrin Gehl, Martin Schwind, Dr. Fabian Schmeisser, Lars Anderson und Christian Gempp präsentiert werden.
Themen der diesjährigen Veranstaltung sind neben den Änderungen im Schwerbehindertenrecht und Mutterschutzgesetz das neue Entgelttransparenzgesetz, die Frage der Zulässigkeit von Versetzungen von Mitarbeitern, das Thema Abmahnung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen per Aufhebungsvertrag.
Neben den Vorträgen besteht die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch sowie zum Kennenlernen der neuen Kollegen des Arbeitsrechtsteams. Näheres entnehmen Sie gerne dem Tagungsprogramm.
08.02.2018
"Das neue Bau-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht"
Unter diesem Titel ist im Verlag Kohlhammer das Buch von Steffen Barth erschienen, das er bewusst als Einführung für Nicht-Juristen, die mit dem Planen und Bauen zu tun haben, geschrieben hat. Prof. Dr. Reinhold Thode, Richter am Bundesgerichtshof a.D., schreibt zu diesem Buch: "Der unprätentiöse Stil, der Verzicht auf die übliche juristische Renommiersprache sowie die Beschränkung auf wenige, unvermeidbare Fachtermini erleichtern den Zugang zu dem neuen Recht. Architekten, Ingenieure, Handwerker, Bauherren und auch Juristen profitieren von der Lektüre dieses Werkes."
Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, hält zu dieser Thematik Vorträge bei der Architektenkammer Karlsruhe, Architektenkammer Pforzheim und bei der Bauinnung Pforzheim. Er wird auch an einer Podiumsdiskussion bei der Architektenkammer Baden-Württemberg am 06.03.2018 mit Vertretern aus Politik, Gerichtsbarkeit, Anwaltschaft, Architektenschaft und Bauwirtschaft teilnehmen.
07.02.2018
"Haftungsrecht ist kein Standesrecht"
In seinem Aufsatz "Haftungsrecht ist kein Standesrecht" in der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG 2018, 94 ff) gelangt Steffen Barth zu dem Ergebnis, dass Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), die bei freien Berufen, insbesondere bei Rechtsanwälten, großen Anklang finden, derzeit für Architekten und Ingenieure noch nicht möglich sind. Zwar finden sich in den Landesarchitektengesetzen Regelungen hierzu. Da eine vertragliche oder auch gesetzliche Haftungsbeschränkung aber nicht das Binnenverhältnis der Architekten, sondern die rechtliche Stellung zu deren Auftraggeber betrifft, handelt es sich bei der Beschränkung der Haftung von Architekten/Ingenieuren gegenüber Auftraggebern um eine zivilrechtliche Regelung, die der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes nach Art. 72, 74 GG unterliegt und daher eines Bundesgesetzes bedarf.
Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, beschreibt in seinem Aufsatz auch die Konsequenzen der fehlenden Rechtsgrundlage. Auch Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung von Architekten/Ingenieuren nach § 8 Abs. 3 PartGG sind derzeit wirkungslos, weil das erforderliche Gesetz des zuständigen Gesetzgebers (Bundesgesetzgeber) fehlt. Dies gilt ebenso für die Beschränkung der Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG. Mangels bundesgesetzlicher Regelung sind bereits erfolgte Eintragungen haftungsprivilegierter Architekten-PartGmbB und Ingenieur-PartGmbB unwirksam. Folge ist, dass die Partnerschaftsgesellschaft als einfache Partnerschaftsgesellschaft weiter besteht, jedoch ohne die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung, jedoch mit der zusätzlichen persönlichen Haftung des bearbeitenden Partners nach § 8 Abs. 2 PartGG.
12.01.2018
Standorteröffnung Pforzheim
Um unsere Mandanten im Wirtschaftsraum Pforzheim, Enzkreis und Nordschwarzwald noch intensiver betreuen zu können, eröffnen wir demnächst unter der Leitung von Horst Teichmanis und Dr. Marc Pfirmann unseren neuen Kanzleistandort in Pforzheim (Zerrennerstraße 11, 75172 Pforzheim).
BENDER HARRER KREVET entwickelt sich weiterhin dynamisch. Die Sozietät baut ihre Präsenz in Baden-Württemberg zielgerichtet aus. Für den neuen Standort in Pforzheim hat BENDER HARRER KREVET bereits im vergangenen Jahr mit Dr. Marc Pfirmann und Michael Rohlfing renommierte Partner gewonnen. Zum 01.01.2018 als neuer Partner hinzugekommen ist Dr. Fabian Schmeisser. Mit dem neuen Standort unterstreicht BENDER HARRER KREVET den Anspruch, als eine der führenden baden-württembergischen Kanzleien Rechtsberatung auf höchstem Niveau für anspruchsvolle mittelständische Unternehmen und Kommunen zu leisten. Auch am Pforzheimer Standort wird BENDER HARRER KREVET mit einem "Full Service-Angebot" vertreten sein.
Die Eröffnung des neuen Standortes begleiten werden Horst Teichmanis, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Horst Teichmanis ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei BENDER HARRER KREVET. Er vertritt laufend erfolgreich Unternehmen, Unternehmer und Führungskräfte. Er ist Referent u.a. bei Unternehmerseminaren und im Masterstudiengang des Center for Advanced Studies der DHBW in Heilbronn.
Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des BENDER HARRER KREVET-Büros Karlsruhe verfügt über jahrzehntelange, bundesweite Erfahrungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts, der Projektentwicklung und bei Immobilientransaktionen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bau- und Architektenrecht.
Dr. Marc Pfirmann, ehemaliger Gleiss Lutz-Anwalt und von 2012 bis 2017 Partner bei Ladenburger in Pforzheim, ist seit 01.09.2017 Partner bei BENDER HARRER KREVET. Er ist ein profilierter Gesellschaftsrechtler, der nationale sowie internationale Mandanten bei Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen und Gesellschafterstreitigkeiten vertritt. Ferner ist Dr. Marc Pfirmann auf das Gebiet der Unternehmensnachfolge spezialisiert.
Auch Michael Rohlfing, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, langjähriger Ladenburger-Anwalt und dort von 2014 bis 2017 Partner, verstärkt BENDER HARRER KREVET seit 01.09.2017 als Partner. Sein Schwerpunkt liegt seit mehr als einem Jahrzehnt im Verwaltungs- und Immobilienrecht. Michael Rohlfing, u.a. auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, berät Städte, Gemeinden, Zweckverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Weiterer Schwerpunkt seiner Praxis ist die Vertretung von gewerblichen und kommunalen Mandanten bei Betriebsansiedlungen und Betriebsverlagerungen.
Dr. Fabian Schmeisser, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist als neuer Partner zum 01.01.2018 für den Pforzheimer Standort zu BENDER HARRER KREVET gestoßen. Er begann seine Karriere 2010 bei der im Arbeitsrecht empfohlenen Spezialkanzlei Naegele in Stuttgart. 2015 wechselte er zu Ladenburger nach Pforzheim. Dr. Fabian Schmeisser berät hauptsächlich Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts sowie Führungskräfte und Geschäftsführer beim Abschluss und der Beendigung von Anstellungsverträgen. Zuletzt war er primär im kollektiven Arbeitsrecht und im Recht der SE im Einsatz.
Bis zur Eröffnung wird das Team mit weiteren Rechtsanwälten verstärkt werden.
Dr. Dr. Jörg Maurer, Mitglied der Geschäftsführung bei BENDER HARRER KREVET: "Wir sehen im dynamischen Wirtschaftsraum Pforzheim/Enzkreis ein großes Entwicklungspotential. Dr. Marc Pfirmann und Michael Rohlfing verfügen über fundierte Expertise im Gesellschaftsrecht bzw. Öffentlichen Recht sowie exzellente Kenntnisse des Pforzheimer Marktes. Sie ergänzen unser Team ganz hervorragend. Mit ihrer Unterstützung sind wir in der Lage, bereits bei der Eröffnung des Pforzheimer Büros mit einem schlagkräftigen Team in den Wettbewerb zu treten."
10.01.2018
Neue Partner bei BENDER HARRER KREVET
Nachdem im September 2017 Dr. Marc Pfirmann und Michael Rohlfing als neue Partner gewonnen werden konnten, verstärkt seit dem 01.01.2018 nun auch der Arbeitsrechtler Dr. Fabian Schmeisser den zukünftigen neuen Standort in Pforzheim. Ebenfalls seit dem 01.01.2018 wird der Karlsruher Standort von Lars Anderson unterstützt. In Lörrach ist Dr. Dominic Roth zum neuen Partner ernannt worden.
Dr. Fabian Schmeisser, Fachanwalt für Arbeitsrecht, begann seine Karriere 2010 bei der im Arbeitsrecht empfohlenen Spezialkanzlei Naegele in Stuttgart. 2015 wechselte er zu Ladenburger nach Pforzheim. Dr. Fabian Schmeisser berät hauptsächlich Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts sowie Führungskräfte und Geschäftsführer beim Abschluss und der Beendigung von Anstellungsverträgen. Zuletzt war er primär im kollektiven Arbeitsrecht und im Recht der SE im Einsatz.
Lars Anderson, der seit 2004 seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausübt, war bis 2014 Partner der Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Grahm ∙ Anderson und danach bis zum Eintritt bei BENDER HARRER KREVET Inhaber der Anwaltskanzlei Anderson. Er ist überwiegend im Arbeitsrecht, privaten Baurecht, Verkehrs- sowie Strafrecht tätig. Er vertritt unter anderem bedeutende Straßen- und Tiefbauunternehmen sowie mittelständische Arbeitgeber. Besondere Anerkennung hat ihm zuletzt auch die umfassende Beratung eines überregionalen Unternehmens der Systemgastronomie eingebracht. Darüber hinaus ist Lars Anderson Mitglied des Aufsichtsrats eines IT-Unternehmens mit Hauptsitz in Hamburg.
Dr. Dominic Roth ist bereits seit 2012 im gesellschafts- und steuerrechtlichen Referat von BENDER HARRER KREVET als Rechtsanwalt tätig. Er berät in erster Linie Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Akquisitionen und Investitionsvorhaben. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Dr. Dominic Roth liegt in der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Vermögensübertragungen auf nachfolgende Generationen. Dr. Dominic Roth ist zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater und Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management.
12.12.2017
BENDER HARRER KREVET erringt Sieg gegen Schülerlenkung in Baden-Württemberg
Dr. Thomas Burmeister und Dr. Patrick Heinemann (Freiburg) sind erfolgreich gegen eine Schülerlenkung vor die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit gezogen. Sieben Mandanten, nach dem juristischen Erfolg jetzt Schüler der pädagogisch einzigarten Gemeinschaftsschule Wutöschingen, setzten sich mit BENDER HARRER KREVET erfolgreich gegen ihre Umlenkung auf eine andere Schule zur Wehr. Den Schülern war durch das Regierungspräsidium Freiburg die Aufnahme auf die Gemeinschaftsschule Wutöschingen verweigert worden, obwohl diese als einzige in der näheren Umgebung das gewünschte besondere musische Profil anbietet.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte nun mit seinen Beschlüssen vom 05.12.2017 im Eilverfahren letztinstanzlich die vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg, wonach die beabsichtigte Umlenkung der sieben Schüler auf die Gemeinschaftsschule in Klettgau ermessensfehlerhaft war. Eine Schülerlenkung sei nach der maßgeblichen Vorschrift des Schulgesetzes nur zur Erreichung bestimmter Ziele ermessensgerecht, wozu insbesondere die Schaffung annähernd gleich großer Klassen oder die Vermeidung von Kapazitätsüberschreitungen rechne. Das Land Baden-Württemberg habe aber im konkreten Fall eine Kapazitätserschöpfung nicht näher dargelegt, sondern dies bloß pauschal behauptet. Insbesondere könne hier zur Bestimmung der Kapazität nicht der sogenannte Klassenteiler herangezogen werden, da die Gemeinschaftsschule Wutöschingen aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzepts gar keine Klassen hat. Aus dem gleichen Grund könne nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Umlenkung bei der Gemeinschaftsschule Wutöschingen eine Eingangsklasse eingespart werde. Die Schülerlenkung lasse sich daher auch nicht mit dem Ziel der Schaffung annähernd gleich großer Klassen rechtfertigen.
11.12.2017
"Handbuch der Stiftung" in 3. Auflage neu erschienen
Im Dezember 2017 ist das "Handbuch der Stiftung" in bereits dritter Auflage erschienen. Das Werk wird von Dr. Hellmut Götz, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Ferdinand Pach-Hanssenheimb im NWB-Verlag herausgegeben.
Das "Handbuch der Stiftung" stellt alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte rund um Stiftungen umfassend und detailliert dar. Es bietet einen schnellen Zugriff auf konkrete Fragestellungen der täglichen Praxis des Stiftungsrechts.
Dr. Hellmut Götz, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, berät am Freiburger Standort von BENDER HARRER KREVET im Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht und zu Unternehmensnachfolgen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Steuerrecht.
Handbuch der Stiftung (NWB-Verlag)
07.12.2017
Dr. Ute Lusche und Dr. Stefan Baum begleiten die August Faller GmbH & Co. KG bei der Gründung eines deutsch-kanadischen Joint Venture im Pharma Service Bereich
Dr. Ute Lusche und Dr. Stefan Baum haben die August Faller GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Waldkirch bei Verhandlungen mit dem kanadischen Unternehmen Bellwyck Pharma Services rechtlich begleitet. Die komplexen Verhandlungen konnten im November 2017 durch Unterzeichnung eines Joint Venture Agreements erfolgreich abgeschlossen werden.
Die August Faller Gruppe, gegründet 1882, mit Hauptsitz in Waldkirch sowie weiteren Standorten in Binzen, Großeeren und Schopfheim und Tochtergesellschaften in Dänemark und Polen, ist einer der führenden Hersteller und Lösungsanbieter für pharmazeutische Sekundärpackmittel wie Faltschachteln, Packungsbeilagen, Etiketten und Kombiprodukte. Für die August Faller Gruppe arbeiten 1.150 Mitarbeiter.
Bellwyck Pharma Services, ein Geschäftsbereich von Bellwyck Packaging Inc mit dem Hauptsitz im kanadischen Toronto, ist seit vielen Jahren im Geschäftsfeld Verpackungs- und Logistikdienstleistungen für Verpackungslösungen und Klinische Studien in Kanada und USA erfolgreich und baut nun gemeinsam mit Faller das Angebot für den europäischen und globalen Markt aus. Das Unternehmen beschäftigt bisher an sechs Produktionswerken in Nordamerika 450 Mitarbeiter.
Das Joint Venture bietet ab Anfang 2018 zusätzlich zu den bereits bestehenden Contract Packaging Services am Standort Großbeeren genau auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse zugeschnittene Verpackungs- und Logistikdienstleistungen für Klinische Studien. Dabei ergänzt sich die Expertise von Faller in der Verpackungslogistik perfekt mit der hohen Kompetenz und Erfahrung ihrer kanadischen Joint Venture Partner.
Pressemitteilung August Faller GmbH & Co. KG (pdf)
06.12.2017
BENDER HARRER KREVET erfolgreich vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: keine Scheinselbständigkeit einer Pflegekraft
Horst Teichmanis, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lörrach, hat für eine Mandantin gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund obsiegt. Die Mandantin betreibt Krankenhäuser und Pflegeheime. Sie beschäftigt neben einer Vielzahl eigener Arbeitnehmer auch solche Fachkräfte, die auf der Grundlage einer selbständigen Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen tätig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sah hierin ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis („Scheinselbständigkeit“). Schon das Sozialgericht Mainz gab jedoch der Pflegeeinrichtung Recht. Dieses Urteil wurde nun vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigt (AZ: L 2 R 100/17). Das Konzept der Pflegeeinrichtung steht mit der geltenden Rechtslage in Übereinstimmung, wonach Pflegetätigkeiten auch in selbständiger Form erbracht werden können. Die Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen.
Nicht selten bestehen Zweifel, ob es sich im Rahmen einer Zusammenarbeit bzw. einer Tätigkeit für ein Unternehmen um eine Beschäftigung im Sinne einer Angestelltentätigkeit oder um eine selbständige Tätigkeit handelt. Die Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüft den sozialversicherungsrechtlichen Status anhand verschiedener Kriterien. Besonderes Gewicht wird daher nicht selten auf die Frage gelegt, ob die so tätige Person ein unternehmerisches Risiko trägt. Das unternehmerische Risiko soll sich bspw. an einem Kapitaleinsatz oder auch an der Beschäftigung weiterer Personen festmachen lassen. Ein weiteres Kriterium, das in der Praxis eine große Rolle spielt und auf das ein entsprechend starkes Augenmerk gelegt wird, ist die Frage, ob sich die fragliche Tätigkeit von der Tätigkeit der übrigen Arbeitnehmer unterscheidet. Es wird dann danach gefragt, ob der Selbständige „wie ein Arbeitnehmer“ in den Betrieb integriert ist, also bspw. die Zeiterfassung betätigt, dem Weisungsrecht des Auftraggebers unterliegt, sich an feste Arbeitszeiten halten muss usw. Nicht selten geht es also in diesen Fällen um die Klärung der Frage, ob eine „Scheinselbständigkeit“ vorliegt.
Die vorliegende Entscheidung gehört zu den wenigen Beispielen, wo es gelungen ist, die Gerichte davon zu überzeugen, dass die Beurteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund unzutreffend war.
27.11.2017
BENDER HARRER KREVET wächst in Karlsruhe
BENDER HARRER KREVET freut sich, ab 01.01.2018 Lars Anderson als neuen Partner begrüßen zu dürfen. Lars Anderson wird den Karlsruher Standort stärken. Zusätzlich zu der Neueröffnung eines Büros in Pforzheim soll auch das Büro in Karlsruhe weiter wachsen. Lars Anderson ist überwiegend im Arbeitsrecht, privaten Baurecht, Verkehrsrecht sowie Strafrecht tätig.
Lars Anderson vertritt unter anderem bedeutende Straßen- und Tiefbauunternehmen sowie mittelständische Arbeitgeber. Besondere Anerkennung hat ihm zuletzt auch die umfassende Beratung eines überregionalen Unternehmens der Systemgastronomie eingebracht.
Darüber hinaus ist Lars Anderson Mitglied des Aufsichtsrates eines IT-Unternehmens mit Hauptsitz in Hamburg.
Bis 2014 war Lars Anderson, der die Tätigkeit als Rechtsanwalt seit 2004 ausübt, Partner der Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Grahm – Anderson und ist seit 2015 Inhaber der Anwaltskanzlei Anderson.
13.11.2017
BENDER HARRER KREVET wieder bei den Spitzenkanzleien in Baden-Württemberg
Nach den Wertungen des gerade erschienen JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2017/18 gehört BENDER HARRER KREVET wieder zu den Spitzenreitern in Baden-Württemberg (ohne Stuttgart). Wie in den Jahren zuvor, ist die Kanzlei damit auf den vorderen Plätzen des JUVE Rankings gelistet. Die JUVE Redaktion nennt als Königsdisziplin von BENDER HARRER KREVET die Beratung exportstarker Weltmarktführer im „Ländle“, sowohl im Hinblick auf die Beratung der Eigentümerfamilien als auch in der Funktion als ausgelagerte Rechtsabteilung.
Im Übrigen führt JUVE aus:
„Die im Südwesten häufig empfohlene Sozietät hat eine starke öffentl.-rechtl. Praxis vorzuweisen, die diverse Kommunen zur Ansiedlung von Großgewerben berät und in Bauprozessen vertritt. Gleichzeitig berät die Kanzlei mehr als 200 Grundstücksbesitzer mit Blick auf den neu zu errichtenden Stadtteil Freiburg-Dietenbach. Die langj. gesellschaftsrechtliche Arbeit für die mittelständ. Mandantschaft bleibt eine feste Bank der Kanzlei. Dadurch hat sie sich die lokale Marktführerschaft in Lörrach gesichert. Und damit will sie zukünftig auch am neuen Standort Pforzheim punkten, wo sie mit 2 Partnern von Ladenburger u. 2 Partnern aus den eig. Reihen im Herbst ein weiteres Büro eröffnet. Mittelfristig wird sie hier, ebenso wie in Karlsruhe, wachsen müssen, um an die (personelle) Stärke ihrer südlicheren Standorte heranzukommen. Über enge Kontakte in den Schweizer Markt verschafft sich das Kanzleiteam regelm. grenzüberschr. Neumandate, beispielsweise in den Bereichen M&A, Zoll- u. Steuerrecht. […].“
03.11.2017
Neues Werkvertragsrecht: Einfluss auf IT-Projekte
Birgit Roth-Neuschild hat in der Zeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ (ITRB 2017, 261 ff.) einen Aufsatz über den Einfluss des neuen Werkvertragsrechts auf IT-Projekte veröffentlicht.
Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Neben verschiedenen baurechtlichen Regelungen stehen jedoch auch Änderungen und Ergänzungen allgemeiner Vorschriften des Werkvertragsrechts an, die auch Auswirkungen auf ab 2018 geschlossene IT-Verträge haben werden. Betroffen ist insbesondere die werkvertragliche Abnahme, ein zentraler Meilenstein in den meisten IT-Projekten. Neben der Darstellung der gesetzlichen Änderungen ist Gegenstand des Aufsatzes die Frage, inwieweit die Vertragsgestaltung Einfluss nehmen kann.
20.07.2017
Neuer Standort von BENDER HARRER KREVET in Pforzheim
BENDER HARRER KREVET entwickelt sich weiterhin dynamisch. Die Sozietät baut noch in diesem Jahr ihre Präsenz in Baden-Württemberg zielgerichtet aus. Sie wird ein Büro in Pforzheim eröffnen und gewinnt mit Dr. Marc Pfirmann und Michael Rohlfing renommierte Partner. Mit dem neuen Standort unterstreicht BENDER HARRER KREVET den Anspruch, als eine der führenden baden-württembergischen Kanzleien Rechtsberatung auf höchstem Niveau für anspruchsvolle mittelständische Unternehmen und Kommunen zu leisten. Auch am Pforzheimer Standort wird BENDER HARRER KREVET mit einem "Full-Service-Angebot" vertreten sein.
Horst Teichmanis, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zusammen mit Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, die Eröffnung des Pforzheimer Büros begleiten.
Horst Teichmanis ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei BENDER HARRER KREVET. Er vertritt laufend erfolgreich Unternehmen, Unternehmer und Führungskräfte. Er ist Referent u.a. bei Unternehmerseminaren und im Masterstudiengang des Center for Advanced Studies der DHBW in Heilbronn.
Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des BENDER HARRER KREVET-Büros Karlsruhe verfügt über jahrzehntelange, bundesweite Erfahrungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts, der Projektentwicklung und bei Immobilientransaktionen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bau- und Architektenrecht.
Für das Pforzheimer Büro gewann BENDER HARRER KREVET auch Dr. Marc Pfirmann und Michael Rohlfing. Sie ergänzen die Startaufstellung.
Dr. Marc Pfirmann, ehemaliger Gleiss Lutz-Anwalt und seit 2012 Partner bei Ladenburger in Pforzheim, wird am 1. September 2017 als Partner zu BENDER HARRER KREVET stoßen. Er ist ein profilierter Gesellschaftsrechtler, der nationale sowie internationale Mandanten bei Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen und Gesellschafterstreitigkeiten vertritt. Ferner ist Dr. Marc Pfirmann auf das Gebiet der Unternehmensnachfolge spezialisiert.
Auch Michael Rohlfing, langjähriger Ladenburger-Anwalt und dort seit 2014 Partner, wird BENDER HARRER KREVET mit Wirkung zum 1. September 2017 als Partner verstärken. Sein Schwerpunkt liegt seit mehr als einem Jahrzehnt im Verwaltungs- und Immobilienrecht. Michael Rohlfing, u.a. auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, berät Städte, Gemeinden, Zweckverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Weiterer Schwerpunkt seiner Praxis ist die Vertretung von gewerblichen und kommunalen Mandanten bei Betriebsansiedlungen und Betriebsverlagerungen.
Bis zur Eröffnung wird das Team mit weiteren Rechtsanwälten verstärkt werden.
Dr. Dr. Jörg Maurer, Mitglied der Geschäftsführung bei BENDER HARRER KREVET: "Wir sehen im dynamischen Wirtschaftsraum Pforzheim/Enzkreis ein großes Entwicklungspotential. Dr. Marc Pfirmann und Michael Rohlfing verfügen über fundierte Expertise im Gesellschaftsrecht bzw. Öffentlichen Recht sowie exzellente Kenntnisse des Pforzheimer Marktes. Sie ergänzen unser Team ganz hervorragend. Mit ihrer Unterstützung sind wir in der Lage, bereits bei der Eröffnung des Pforzheimer Büros mit einem schlagkräftigen Team in den Wettbewerb zu treten."
28.06.2017
"Deutschlands Beste Anwälte 2017": Birgit Roth-Neuschild ist wieder dabei!
Erneut - wie seit einigen Jahren - wurde Birgit Roth-Neuschild in die Liste der besten Anwälte der am 23.06.2017 vom Handelsblatt veröffentlichten 9. Edition des Ratings "Deutschlands Beste Anwälte 2017" im Bereich des "IT-Rechts" gewählt.
Das vom US-Verlag Best-Lawyers exklusiv für das Handelsblatt recherchierte Ranking basiert auf einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage. In dieser Umfrage werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten außerhalb der eigenen Kanzlei befragt und um Empfehlungen gebeten. Das Ergebnis ist die Liste der besten Anwälte und Kanzleien in diversen Fachgebieten.
Birgit Roth-Neuschild ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht und berät am Standort Karlsruhe bundesweit vor allem im IT-Recht, Software- und Lizenzrecht sowie im Datenschutzrecht.
27.06.2017
BENDER HARRER KREVET auf dem 6. Fakultätskarrieretag 2017 an der Universität Freiburg
Wie in den vergangenen Jahren präsentierte sich BENDER HARRER KREVET auch in diesem Jahr auf dem Fakultätskarrieretag für Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, angehenden Juristen eine Kontaktplattform zu potentiellen Arbeitgebern zu bieten.
Wieder haben sich zahlreiche Studierende nach Möglichkeiten für ein Praktikum, das Referendariat oder eine Festanstellung bei BENDER HARRER KREVET erkundigt. Von besonderem Interesse war dabei die regionale Verwurzelung des Freiburger Standortes verbunden mit der überregionalen Tätigkeit von BENDER HARRER KREVET.
02.06.2017
Premiere für das Lörracher BHK-Laufteam beim Stadtlauf Lörrach
Einer für alle – alle für einen: im Team absolvierte das BHK-Laufteam den Hobbylauf über 2,3 Kilometer.
28.02.2017
5. BHK-Arbeitsrechtstag am 21.03.2017
Am 21.03.2017 findet nun bereits zum fünften Mal der BHK-Arbeitsrechtstag statt. Auch in diesem Jahr informieren die Arbeitsrechtler der Kanzlei, Horst Teichmanis, Dr. Jörg Vogel, Marion Strolka, Cathrin Gehl, LL.M., und Martin Schwind über aktuelle Themen.
In diesem Jahr stehen die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der grenzüberschreitende Personaleinsatz sowie die Datenschutz-Grundverordnung im Fokus, ebenfalls relevant ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Kündigungen.
Neben den Vorträgen besteht die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch. Näheres entnehmen Sie gerne dem Tagungsprogramm.
14.02.2017
Birgit Roth-Neuschild auf der CeBIT 2017
Wie in den vergangenen Jahren ist BENDER HARRER KREVET auch in diesem Jahr im ERP-Forum der diesjährigen CeBIT in Hannover dabei.
Am Donnerstag, den 23.03.2017, um 16:00 Uhr wird Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Anwendern Tipps geben, wie sie Risiken in einem ERP-Projekt durch Vertragsgestaltung vermeiden können.
Die jährlich in Hannover stattfindende CeBIT ist die weltweit größte und wichtigste Messe der IT-Branche. Auf der diesjährigen CeBIT präsentieren Unternehmen im von der Trovarit AG organisierten ERP-Park ihre Lösungen für innovative Unterstützung von Geschäftsprozessen mit dem Schwerpunkt Digitalisierung.
01.02.2017
Grundstückseigentümer des Dietenbachgeländes vertrauen auf Dr. Thomas Burmeister - Konsensmodell bringt spektakulären Durchbruch
Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau als Partner für die Eigentümer in Dietenbach gewonnen. Er hat zusammen mit Herrn Direktor Roth von der Sparkasse das Freiburger Konsensmodell Dietenbach entwickelt.
Die Sparkasse ist danach bereit, mit den Eigentümern Optionsverträge abzuschließen, in denen ein Kaufpreis von 64 Euro pro Quadratmeter + Bonus 1 Euro pro Quadratmeter für die Eigentümer vorgesehen ist, die von BENDER HARRER KREVET vertreten werden und die in 2017 mit der Sparkassengesellschaft einen Optionsvertrag abschließen. Damit entsteht für die Eigentümer die einmalige realistische Chance, aus der 15-Euro-Falle herauszukommen. Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon und die Badische Zeitung sprechen von einem "spektakulären Durchbruch".
Pressemitteilung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 31.01.2017 (pdf)
Artikel in der Freiburger Zeitung vom 01.02.2017 (pdf)
Artikel im Amtsblatt der Stadt Freiburg vom 10.02.2017 (pdf)
Artikel in chilli Das Freiburger Stadtmagazin (Ausgabe Februar 2017) (pdf)
Artikel in der Freiburger Zeitung vom 06.04.2017 (pdf)
Artikel in Badische Zeitung vom 25.11.2017 (pdf)
30.12.2016
Spin-Off bei BENDER HARRER KREVET
Zum Januar 2017 werden die renommierten Strafrechtler Professor Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha die Kanzlei BENDER HARRER KREVET verlassen und im eigenen Büro in Freiburg tätig werden.
BENDER HARRER KREVET und Trüg . Habetha werden weiterhin in bewährter partnerschaftlicher Zusammenarbeit durch Mandate und durch die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten eng verbunden bleiben.
BENDER HARRER KREVET wird sich auf die Spezialisierung im Wirtschafts- und öffentlichen Recht konzentrieren und diese Bereiche weiter konsequent ausbauen.
18.11.2016
BENDER HARRER KREVET wieder unter den führenden Kanzleien in Baden-Württemberg
Im gerade erschienen JUVE-Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2016/2017 wird BENDER HARRER KREVET - wie bereits in den Jahren zuvor - als häufig empfohlene Kanzlei in Baden-Württemberg (ohne Stuttgart) geführt.
Die JUVE-Redaktion schreibt zu BENDER HARRER KREVET Folgendes:
"Die im Südwesten häufig empfohlene Kanzlei ist weiterhin am besten für ihre öffentl.-rechtl. Praxis einschl. der Beratung von Kommunen bekannt, doch in den vergangenen Jahren profitierte sie dank ihres Lörracher Standorts auch stark vom Einstieg Schweizer Unternehmen in den dt. Markt. In Lörrach befinden sich das Zentrum der Corporate-Praxis sowie ein mehrköpfiges Team, das an bedeutenden grenzüberschr. handelsrechtl. Verträgen arbeitet. Eine ähnl. Rolle spielt das sehr angesehene IT-Team, das weiter enge Beziehungen zu einem bedeut. Softwarekonzern unterhält u. für diesen ein beachtl. Volumen prozessrechtl. Arbeit übernimmt. Das öffentl.-rechtl. Team hat seine Beratung in den vergangenen 2 Jahren ausgebaut u. neben den Kommunen auch umweltrechtl. Fragen der mittelständ. Kernklientel betreut. ..."
06.10.2016
Professor Dr. Gerson Trüg gehört wieder zu "Deutschlands Top-Rechtsanwälten 2016" im Fachbereich Strafrecht
Professor Dr. Gerson Trüg wurde in die Liste der Top-Rechtsanwälte 2016 im Fachbereich Strafrecht "als häufig von Kollegen empfohlen" aufgenommen. Die erneute Auszeichnung beruht auf einer unabhängigen Datenerhebung der Redaktion von FOCUS.
Professor Dr. Trüg ist Fachanwalt für Strafrecht und Apl. Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Er verteidigt und berät Unternehmen und Unternehmer bundesweit auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
29.09.2016
Dr. Ute Lusche erzielt Erfolg beim Europäischen Gerichtshof und wendet Erhebung von Zoll gegenüber einer Schweizer Flugschule ab
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.07.2016 im Verfahren C-80/15 auf einen Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg die Festsetzung von Einfuhrabgaben gegen eine Schweizer Flugschule für rechtswidrig angesehen. Die von einem deutschen Flugplatz durchgeführten Schulungsflüge stellen danach keine vorschriftwidrige Verwendung dar, die ein Entstehen von Einfuhrabgaben bewirkt.
Die Verletzung formeller zollrechtlicher Vorgaben an EU-Außengrenzen, so auch an der deutsch-Schweizer Grenze, kann schnell gravierende finanzielle Nachteile haben. So droht in solchen Fällen die Festsetzung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den vollen Wert der "falsch" über die Grenze verbrachten Gegenstände. Dies gilt auch dann, wenn diese Gegenstände nur vorübergehend in die EU verbracht worden waren und die EU schon längst wieder verlassen haben.
In dem von Dr. Ute Lusche, Fachanwältin für Steuerrecht, geführten Verfahren stand die Festsetzung von Einfuhrabgaben gegen eine Schweizer Flugschule auf dem Prüfstand. Diese hatte von einem deutschen Flugplatz aus Rundflüge für ihre Schweizer Flugschüler durchgeführt. Der Zoll sah darin eine vorschriftswidrige Verwendung zur entgeltlichen Personenbeförderung.
Der EuGH hat nun entschieden, die entsprechende Regelung des Zollkodex so auszulegen ist, dass Flüge, die gegen Entgelt mit einem Helikopter zur Pilotenausbildung durchgeführt werden, wobei sich an Bord dieses Helikopters ein Fluglehrer und ein Flugschüler aufhalten, nicht als gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels anzusehen sind.
Damit musste der Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll aufgehoben werden.
27.06.2016
Birgit Roth-Neuschild gehört wieder zu "Deutschlands Beste Anwälte 2016"
Erneut - wie seit einigen Jahren - wurde Birgit Roth-Neuschild in die Liste der besten Anwälte der am 23.06.2016 vom Handelsblatt veröffentlichten 8. Edition des Ratings "Deutschlands Beste Anwälte 2016" im Bereich des "IT-Rechts" gewählt.
Das vom US-Verlag Best-Lawyers exklusiv für das Handelsblatt recherchierte Ranking basiert auf einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage. In dieser Umfrage werden ausschließlich Anwälte nach der Reputation ihrer Konkurrenten außerhalb der eigenen Kanzlei befragt und um Empfehlungen gebeten. Das Ergebnis ist die Liste der besten Anwälte und Kanzleien in diversen Fachgebieten.
Birgit Roth-Neuschild ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht und berät am Standort Karlsruhe bundesweit vor allem im IT-Recht, Software- und Lizenzrecht sowie im Datenschutzrecht.
24.06.2016
BENDER HARRER KREVET beim Badischen Industrietag 9.0 in Karlsruhe
Am 07.07.2016 findet ab 09:00 Uhr der Badische Industrietag 9.0 in der Messe Karlsruhe statt. BENDER HARRER KREVET nimmt hieran als Aussteller teil.
Dort geht es um die wichtigsten Zukunftsthemen des Mittelstandes, wie Industrie 4.0, Vordringen der Roboter auf breiter Front, 3D-Drucken etc. Über diese Themen wird im Rahmen des Begleitkongresses referiert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den „1st Safety Day“ zu besuchen, bei dem hochrangige Spezialisten sowie der Landesverfassungsschutz über IT-Sicherheit referieren.
Ca. 100 Unternehmen der produzierenden und verarbeitenden Industrie, des Maschinen- und Anlagenbaus, technische Dienstleister und IT-Spezialisten finden sich bei dem Badischen Industrietag in Karlsruhe zusammen.
07.03.2016
Birgit Roth-Neuschild und Martin Schwind auf der CeBIT 2016
Wie in den vergangenen Jahren ist BENDER HARRER KREVET auch in diesem Jahr im ERP-Forum der diesjährigen CeBIT in Hannover aktiv.
Am Montag, den 14.03.2016 um 15:30 Uhr lässt Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die Zuhörer mit dem Thema "Dos and Don’ts bei der Verhandlung von ERP-Verträgen" an ihrer langjährigen Expertise in diesem Bereich teilhaben. Erstmals dabei ist auch Martin Schwind, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er referiert am Donnerstag, den 17.03.2016 um 15:45 Uhr zu dem häufig vernachlässigten, aber hoch spannenden Thema "ERP und Betriebsrat: Was gilt es zu beachten?".
Die jährlich auf dem Messegelände in Hannover stattfindende CeBIT ist die weltweit größte und wichtigste Messe der IT-Branche. Der Schwerpunkt des von der Trovarit AG organisierten ERP-Forums liegt in diesem Jahr auf der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse.
04.03.2016
2. Auflage des "Handbuch IT- und Datenschutzrecht" erschienen
Im Verlag C.H. Beck ist die 2. Auflage des von Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Isabell Conrad herausgegebenen "Handbuch IT- und Datenschutzrecht" erschienen. Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, hat das Kapitel "Überlassung von Software auf Zeit" beigesteuert.
Das "Handbuch IT- und Datenschutzrecht" umfasst die gesamte Bandbreite des Informationstechnologierechts. In 46 Kapiteln und auf über 2.500 Seiten werden nahezu alle rechtlichen Facetten dieses besonders relevanten Rechtsgebietes beleuchtet.
Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, berät am Karlsruher Standort von BENDER HARRER KREVET mit Schwerpunkt im IT-Recht.
Handbuch IT- und Datenschutzrecht (Verlag C.H. Beck)
29.02.2016
Professor Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha kommentieren das Recht von Beweisaufnahme und Beweisantrag im neu erschienen Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung
Im Verlag C.H.Beck ist der 2. Band des neuen Großkommentars zur Strafprozessordnung erschienen, herausgegeben von Professor Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (§§ 151 – 322 StPO, 1. Aufl. 2016, 2472 Seiten).
Der Verlag C.H.Beck schließt mit insgesamt drei Bänden zum Strafprozessrecht eine bestehende Lücke in der seit langem erfolgreichen und anerkannten Reihe der Münchener Kommentare. Am 26.02.2016 ist der zweite Band des Münchener Kommentars zur Strafprozessordnung erschienen.
Professor Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha, Fachanwälte für Strafrecht, haben im Rahmen ihrer 320 Seiten umfassenden Kommentierung ein "Kernstück" der Strafprozessordnung - die Vorschriften über die Beweisaufnahme, den Untersuchungsgrundsatz sowie das Beweisantragsrecht (§§ 244 - 246a StPO) - für die 1. Auflage des Kommentars bearbeitet.
Die Strafprozessordnung ist innerhalb des Strafrechts, auch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, in dem das Prozessrecht - stärker als in anderen Rechtsgebieten - eine dem materiellen Recht gleichwertige Bedeutung besitzt, auch für die Praxis von besonderem Interesse. Das Beweisantragsrecht ist das zentrale Recht insbesondere des Angeklagten. Es wurzelt im materiellen Schuldprinzip (Art. 1 GG) und erlaubt in erster Linie Angeklagtem und Verteidigung - ggf. auch gegen den Willen oder Widerstand des erkennenden Gerichts - den Umfang der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung aktiv und effektiv zu gestalten.
Der Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung wendet sich zum einen an Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und alle weiteren strafrechtlichen Praktiker, zum anderen an die Strafprozessrechtswissenschaft.
Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung (Verlag C.H. Beck)
03.02.2016
Steffen Barth Mitautor im "Praxishandbuch Architektenrecht"
Im Verlag C. H. Beck ist gerade die 2. Auflage des "Praxishandbuchs Architektenrecht" erschienen. Das Werk wird von Prof. Dr. Reinhold Thode, ehemaliges Mitglied des 7. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes, Prof. Dr. Axel Wirth und Dr. Johann Kuffer herausgegeben.
In dem Handbuch werden systematisch und ausführlich alle wesentlichen Bereiche des Architektenrechts klar gegliedert dargestellt. Zahlreiche Muster und Beispiele erleichtern den Umgang mit dieser Materie.
Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht am Karlsruher Standort von BENDER HARRER KREVET, hat das Kapitel "Unternehmensformen für Architekten" beigesteuert. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Partnerschaftsgesellschaft für Architekten und Ingenieure erhebliche Risiken in sich trägt, die einer wirksamen Haftungsbeschränkung durch Vereinbarungen oder durch Rechtsform entgegenstehen.
05.01.2016
"Handbuch der Stiftung" in 2. Auflage neu erschienen
Im Dezember des letzten Jahres ist das "Handbuch der Stiftung" in zweiter Auflage erschienen. Das Werk wird von Dr. Hellmut Götz, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Ferdinand Pach-Hanssenheimb im NWB-Verlag herausgegeben.
Das "Handbuch der Stiftung" stellt alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte rund um Stiftungen umfassend und detailliert dar. Es bietet einen schnellen Zugriff auf konkrete Fragestellungen der täglichen Praxis des Stiftungsrechts.
Dr. Hellmut Götz, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, berät am Freiburger Standort von BENDER HARRER KREVET im Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht und zu Unternehmensnachfolgen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Steuerrecht.
Handbuch der Stiftung (NWB-Verlag)
22.12.2015
Dr. Gerson Trüg zum außerplanmäßigen Professor ernannt
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, am 21.12.2015 die Bezeichnung "Außerplanmäßiger Professor" verliehen.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt Professor Dr. Gerson Trüg an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg im Bereich Strafrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsstrafrecht und im Strafverfahrensrecht.
Professor Dr. Gerson Trüg wurde 2012 von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit einer Arbeit zum Insiderstrafrecht („Konzeption und Struktur des Insiderstrafrechts“, 2014, Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen 116, Mohr Siebeck) habilitiert. Darin fordert er eine deutlich eingeschränkte Anwendung der Regelungsmaterie Strafrecht und eine autonome Betonung des Ordnungswidrigkeitenrechts zum Schutz der sozialen Ordnung Kapitalmarkt.
BENDER HARRER KREVET gratuliert Professor Dr. Gerson Trüg herzlich zu dieser Auszeichnung!
10.12.2015
Dr. Sebastian Seith Mitherausgeber eines neu erschienenen Handkommentars zum OWiG
Gemeinsam mit Heribert Blum und Prof. Dr. Kathi Gassner hat Dr. Sebastian Seith, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, einen neuen Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) herausgebracht. Das Werk erscheint im Nomos-Verlag.
An der Gesamtkommentierung zum OWiG haben Spezialisten sowohl aus dem Straf- als auch aus dem Verwaltungsrecht mitgewirkt, worin sich die notwendige Vernetzung des Ordnungswidrigkeitenrechts spiegelt. Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht wird komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber hat Dr. Sebastian Seith, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die §§ 35 - 45 OWiG (Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten), das Verwarnungsverfahren in den §§ 56 - 58 OWiG, § 59 OWiG zur Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und anderen Dritten sowie die §§ 131 - 133 OWiG kommentiert.
Handkommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz (Nomos-Verlag)
24.11.2015
Internationales Wirtschaftsrecht: Auszeichnung für BENDER HARRER KREVET
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat Meike Kuhn und Simone Schumann den neu eingeführten Fachanwaltstitel "Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht" verliehen. Heidrun McKenzie, M.C.L. hatte diese Zusatzqualifikation bereits im vergangenen Jahr als eine der ersten Anwältinnen im Kammerbezirk Freiburg erworben.
Der neu geschaffene "Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht" weist theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im internationalen Kauf-, Handels- und Vertriebsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht, im internationalen Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht und bei der Gestaltung und Verhandlung von internationalen Verträgen aus.
Meike Kuhn und Simone Schumann beraten am Lörracher Standort mit Schwerpunkten im Internationalen Wirtschaftsrecht und in der allgemeinen Vertragsgestaltung.
BENDER HARRER KREVET gratuliert beiden Kolleginnen herzlich zu den verliehenen Fachanwaltstiteln!
02.11.2015
BENDER HARRER KREVET erneut unter den führenden Kanzleien in Baden-Württemberg
In dem gerade erschienenen JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2015/2016 wird BENDER HARRER KREVET - wie bereits in den Jahren zuvor - als empfohlene Kanzlei in Baden-Württemberg geführt.
Die JUVE-Redaktion schätzt die Kanzlei wie folgt ein:
"Die im Südwesten häufig empfohlene Kanzlei gehört seit Jahren zu den dynamischeren Einheiten in der Region. Seit der Eröffnung des Karlsruher Büros deckt BENDER HARRER KREVET Baden regional komplett ab und wächst über ihre starken Wurzeln im regionalen Mittelstand um Lörrach und Freiburg zunehmend hinaus. So ist die Kanzlei für Projektentwickler im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Großprojekt ‚Heidelberg-Bahnstadt‘ tätig und führt für einen internationalen Softwarekonzern u.a. Lizenzprozesse. Überregional rückte BENDER HARRER KREVET zudem durch den Deutsche-Bank-Prozess ins Blickfeld, in dem Strafrechtspartner Trüg den ehemaligen Vorstandschef Ackermann vertritt. Zudem gehört er zum Verteidigerteam des Steueranwalts Hanno Berger im Cum-Ex-Komplex. Ihre Ambitionen untermauerte BENDER HARRER KREVET zuletzt auch in personeller Hinsicht: Sie ernannte vier Partner und stärkte damit v.a. das Arbeits- und Gesellschaftsrecht – ein wichtiger Schritt für die Mittelstandsberatung an den Kernstandorten der Kanzlei. Zudem wechselte der Steuerrechtler Dr. Hellmut Götz als Quereinsteiger von der WP-Gesellschaft BDO ins Freiburger Büro."
Als „häufig empfohlene Anwälte“ nennt JUVE Dr. Jochen Scholz (IT-Recht), Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg (Wirtschaftsstrafrecht) und Dr. Jörg Vogel (Arbeitsrecht).
Das wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Referat unter Leitung von Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg wird außerdem in dem gesonderten Ranking "Wirtschaftsstrafrecht" als renommierte Einheit gelistet.
Das nun in 18. Auflage erschienene JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien ist Referenzwerk für das Dienstleistungsangebot von Kanzleien im Wirtschaftsrecht. Es wird von einer unabhängigen Redaktion recherchiert und geschrieben.
JUVE-Empfehlung 2015/2016 (Ranking "Baden-Württemberg (ohne Stuttgart))
JUVE-Empfehlung 2015/2016 (Ranking "Wirtschaftsstrafrecht")
19.10.2015
BENDER HARRER KREVET unterstützt Hexaware erfolgreich bei IT-Vertragsprojekt
Dr. Jochen Scholz hat den IT Services Provider Hexaware Technologies GmbH, Frankfurt, in Verhandlungen komplexer IT-Dienstleistungsverträge über Onsite- und Offshore-Services mit einer führenden Fluggesellschaft beraten und vertreten.
Die Hexaware-Gruppe mit Hauptsitz in Indien ist ein global agierender Anbieter von IT-, Business Process Outsourcing (BPO)- und Beratungsleistungen mit weltweit ca. 11.000 Mitarbeitern. Das Unternehmen ist spezialisiert u.a. auf IT-Leistungen für große Kunden aus der Transport- und Logistikbranche.
Ein Beratungsschwerpunkt von Dr. Jochen Scholz liegt im IT-Recht. Er hatte Hexaware bereits zuvor in einem ähnlichen Vertragsprojekt begleitet.
13.10.2015
Neuauflage des Handbuchs "Das Rechtsformularbuch“ erschienen
Anfang Oktober 2015 ist im Verlag Dr. Otto Schmidt in nunmehr 17. Auflage "Das Rechtsformularbuch" erschienen. Dr. Bertolt Götte ist gemeinsam mit Notar Dr. Christoph Dorsel, LL.M., Bonn, Mitkoordinator dieses Standardwerks.
Das Rechtsformularbuch enthält praktische Erläuterungen und Muster sowohl für das gesamte Bürgerliche Recht als auch das Wirtschafts-, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, jeweils mit Steuerhinweisen und Kostenanmerkungen.
Zum Autorenteam gehören mehrere Rechtsanwälte von BENDER HARRER KREVET. Dr. Bertolt Götte, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Bank- und Kapitalmarkrecht, hat – neben seiner Tätigkeit als Mitkoordinator – die Kapitel zum Allgemeinen Schuldrecht, zu Internetverträgen, Urheber- und Künstlerverträgen sowie zum Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet. Das Kapitel zum Versand- und Onlinehandel hat Dr. Jochen Scholz verfasst. Cathrin Gehl, LL.M., Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht, behandelt Darlehen, Bürgschaft und Schuldanerkenntnis. Beate Pikolin hat sich in ihren Kapiteln mit dem Recht der Handelsvertreter, Kommission und Vertragshändler befasst. Die Kapitel zu den arbeitsrechtlichen Grundlagen und zum Individualarbeitsrecht hat Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bearbeitet.
Das Rechtsformularbuch (Verlag Dr. Otto Schmidt)
09.10.2015
IP-Transaktion erfolgreich begleitet
Dr. Jochen Scholz hat zusammen mit Associate Till Sebastian Wipperfürth, LL.M., die Harman Becker Automotive Systems GmbH bei dem Erwerb umfassender IP-Rechte beraten.
An dem komplexen Vertragsprojekt mit dem bekannten Entwickler und Hersteller von Infotainment-Systemen für Automotive-Anwendungen waren mehrere internationale Technologieunternehmen beteiligt.
Dr. Jochen Scholz berät am Freiburger Standort von BENDER HARRER KREVET mit Schwerpunkten im IT-Recht und im Gewerblichen Rechtsschutz. Er hat Harman Becker wiederholt erfolgreich in Vertragsangelegenheiten und Schieds- und Gerichtsverfahren vertreten.
17.08.2015
Kathrin Hüskes, LL.M. in der Basellandschaftlichen Zeitung zum neuen Internationalen Erbrecht für EU-Bürger
Ab heute findet die neue EU-Erbrechtsverordnung Anwendung. Diese kann erhebliche Folgen für deutsche Erblasser haben, die gewöhnlich im Ausland leben (auch z. B. in einem ausländischen Pflegeheim). Die Basellandschaftliche Zeitung hat hierzu Katrin Hüskes, LL.M. befragt.
Bisher galt für deutsche Bürger das Staatsangehörigkeitsprinzip, d.h. alle Deutschen, auch diejenigen mit Wohnsitz im Ausland, wurden nach deutschem Erbrecht beerbt. Nunmehr gilt einheitlich für alle EU-Bürger der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers als Anknüpfungspunkt. Für die in der Schweiz wohnhaften Deutschen bedeutet dies, dass ihre gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen, einschließlich der Rechte von Erben und Vermächtnisnehmern, dem schweizerischen Recht unterliegt.
"Viele Expats ahnen nicht, dass mit Inkrafttreten der EU-Verordnung im Erbfall das Recht des letzten Aufenthaltslandes zur Anwendung gelangt", erklärt Kathrin Hüskes, LL.M. Dieser oftmals ungewünschten Folge kann jedoch durch eine Testamentsgestaltung begegnet werden, bei der der Erblasser das Recht seines Heimatstaats wählt. Welche Rechtsordnung für den Erblasser günstiger ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. So kann beispielsweise das deutsche Recht vorzugswürdig sein, wenn Abkömmlinge enterbt werden sollen, weil das deutsche Recht die Pflichtteile von Abkömmlingen stärker beschränkt als beispielsweise das Schweizer Recht.
Kathrin Hüskes, LL.M. berät am Lörracher Standort von BENDER HARRER KREVET überwiegend im Internationalen Erbrecht und Internationalen Wirtschaftsrecht.
16.08.2015
Grundstückseigentümer des geplanten Freiburger Stadtteils Dietenbach vertrauen auf Dr. Thomas Burmeister
Im Zusammenhang mit der angedachtem städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den neuen Freiburger Stadtteil Dietenbach vertritt Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, rund 220 der insgesamt 390 Eigentümer, deren Grundstücke notfalls enteignet werden sollen.
Im Dezember 2012 hatte der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen, die Gründung eines neuen Siedlungsgebiets vorzubereiten. Diese Maßnahme zielte darauf ab, das seit Jahren in Freiburg stetig wachsende Bedürfnis nach Wohnraum zu befriedigen. Die Stadt legte sich sehr schnell auf eine ca. 126 Hektar große Fläche in der Dietenbachniederung fest, auf der Wohnraum für 10.000 Menschen entstehen soll.
Die betroffenen Grundstückseigentümer befürchten eine Enteignung, bei der ihnen die Stadt eine Entschädigung von höchstens 15 Euro pro Quadratmeter zahlen will. Die Eigentümer, unterstützt und beraten durch Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wollen dagegen raus aus der "15-Euro-Falle". Sie halten weiterhin daran fest, dass eine Entschädigung unter 50 Euro + X pro Quadratmeter nicht akzeptabel ist. Dabei sollte das X möglichst groß sein.
Eigentümer und Stadt beabsichtigen nun, in Verhandlungen zu treten, um eine einvernehmliche Lösung auszuloten. Dr. Thomas Burmeister glaubt, dass sich die Gespräche mit der Stadt über ein Jahr oder länger hinziehen werden. Wie eine Einigung aussehen kann, lässt sich nicht vorhersagen. Dr. Thomas Burmeister: "Alle Beteiligten betreten Neuland. So etwas hat es in Deutschland noch nicht gegeben."
14.08.2015
"Cum-Ex-Verfahren" - Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg im Verteidigerteam von Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hanno Berger
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Norbert Gatzweiler aus Köln vertritt Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, den Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hanno Berger in den Ermittlungsverfahren wegen der sog. "Cum-Ex-Transaktionen".
Die komplexen Ermittlungsverfahren werden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang sog. "Cum-Ex-Geschäfte" geführt und betreffen inzwischen ca. 50 Beschuldigte. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hanno Berger hat sein Verteidigerteam mit Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, verstärkt.
Aktuell verteidigt Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg gemeinsam mit den Rechtsanwälten Eberhard Kempf und Dr. Hellen Schilling den früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Professor Dr. Josef Ackermann, im sog. "Kirch-Verfahren" vor dem Landgericht München.
JUVE-Mitteilung
15.07.2015
Birgit Roth-Neuschild wieder in "Deutschlands Beste Anwälte 2015"
Zum wiederholten Mal führt der US-Verlag Best Lawyers Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, im Ranking "Deutschlands beste Anwälte 2015" für den Bereich "Informationstechnologierecht".
In diesem Jahr veröffentlicht das Handelsblatt bereits zum siebten Mal exklusiv das Best Lawyers-Ranking für Deutschland. Die Ermittlung der in dem Ranking aufgelisteten Anwälte erfolgt in einem sog. Peer-to-Peer-Verfahren, bei dem mehr als 1.700 Wirtschaftsanwälte danach befragt werden, welche Kollegen sie fachlich empfehlen würden. Das Ergebnis ist eine Liste der besten Anwälte und Kanzleien in 23 Fachgebieten.
Birgit Roth-Neuschild ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht und berät am Standort Karlsruhe vor allem im IT-Recht, Lizenzrecht und Internationalen Wirtschaftsrecht.
09.06.2015
Dr. Jörg Habetha Mitautor des neu erschienenen Handbuchs "Strafbarkeitsrisiken des Unternehmers – Verhaltensstrategien, Krisenmanagement, Compliance"
Gerade ist das von Prof. Dr. Marco Mansdörfer, Universität des Saarlandes, sowie Dr. Jörg Habetha, Fachanwalt für Strafrecht, gemeinsam verfasste Handbuch "Strafbarkeitsrisiken des Unternehmers – Verhaltensstrategien, Krisenmanagement, Compliance" im Verlag C.H. Beck erschienen.
Dem Werk (271 Seiten, € 65,-) liegt ein neuartiges, praxisnahes Konzept zugrunde. Ausgehend von der täglichen Beratungs- und Verteidigungspraxis in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen wird das strafrechtliche Risikoprofil jedes Unternehmens bzw. jedes Unternehmers forensisch orientiert in einer bewusst klaren Sprache verständlich aufbereitet.
Der Fokus liegt auf den tatsächlichen Problemen des „gelebten“ Wirtschaftsstrafrechts. Den unmittelbaren Zugriff auf einzelne Problembereiche erleichtern neben zahlreichen Beispielen weit über 150 Praxishinweise und mehr als 40 Checklisten. Das Buch eröffnet klare Strategien und Perspektiven nicht nur in den verschiedenen Szenarien des "strafrechtlichen Ernstfalls", sondern bereits zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Adressat sind Unternehmer, d.h. Vorstände und Mitglieder von Aufsichtsgremien, Geschäftsführer und andere Personen mit Leitungsverantwortung in Unternehmen, Compliance-Beauftragte und, nicht zuletzt, Mitglieder von Rechtsabteilungen sowie alle (straf-)rechtlichen Berater.
Dr. Jörg Habetha, Fachanwalt für Strafrecht, berät und verteidigt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Allgemeinen Strafrecht.
26.05.2015
BENDER HARRER KREVET berät Schweizer Kestenholz Gruppe beim Unternehmenskauf der Daimler-Niederlassungen Freiburg und Bad Säckingen
Dr. Ute Lusche, Fachanwältin für Steuerrecht, und Martin Schwind, Fachanwalt für Arbeitsrecht, haben die Schweizer Kestenholz Gruppe, die zu den größten Mercedes-Benz-Händlern in der Schweiz gehört, bei dem Kauf der Niederlassungen der Daimler AG in Freiburg und Bad Säckingen rechtlich begleitet.
Der Unternehmenskaufvertrag wurde am 13. Mai 2015 in Stuttgart notariell beurkundet.
Die Daimler AG, ein börsennotiertes Unternehmen mit fast 280.000 Mitarbeitern, gehört zu den bedeutendsten Anbietern von Premium-Pkw und ist der größte weltweit aufgestellte Nutzfahrzeug-Hersteller. Im Geschäftsjahr 2014 wurde ein Umsatz von ca. 130 Mrd. Euro erwirtschaftet. An den Standorten Freiburg (einschließlich Lörrach) und Bad Säckingen werden rund 330 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Kestenholz Gruppe ist der bedeutendste Vertreter der Marke Mercedes-Benz in der Nordwestschweiz und Südbaden. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet und verfügte bis zur Übernahme der Niederlassungen Freiburg und Bad Säckingen über sieben Standorte. In Basel, Birsfelden, Lörrach, Oberwil und Pratteln kümmern sich bislang mehr als 300 Mitarbeitende, davon 30 Auszubildende, um den Verkauf und die Wartung von Personenwagen, Transportern, Lastwagen, Bussen und Oldtimern. Zudem betreibt die Garagengruppe das größte Mercedes-Benz-Occasionscenter der Schweiz und ein eigenes Kompetenzzentrum für Lack und Karosserie.
Durch die Übernahme der beiden Niederlassungen in Freiburg und Bad Säckingen verspricht sich die Kestenholz Gruppe, die durch Dr. Ute Lusche, Fachanwältin für Steuerrecht, und Martin Schwind, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten wurden, eine einmalige Chance, den Zugang zum deutschen Markt auszubauen.
08.05.2015
Stadt Weinheim vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die Stadt Weinheim erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Über vier Jahre nach deren Inkrafttreten hat das Gericht nunmehr den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Stadt Weinheim für den Bereich der Wachenburg in letzter Instanz bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegnerischen Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück (Az. 4 BN 30.13, 4 BN 31.13, 4 BN 32.13, 4 BN 33.13). Das Gericht bestätigte damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, der bereits im Jahr 2013 seinerseits die Auffassung der Stadt Weinheim für zutreffend erklärt hatte, dass diese ihr durch die Wachenburg als Wahrzeichen geprägtes Stadtbild mit den Mitteln der Bauleitplanung schützen darf.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die vom Betreiber beabsichtigte Erweiterung des direkt unterhalb der Wachenburg gelegenen Porphyrsteinbruchs, durch die die Stadt Weinheim die Wachenburg als ihr Wahrzeichen gefährdet sah. Die Stadt befürchtete, dass es bei einer Erweiterung des Steinbruchs im geplanten Umfang zu einem Bergrutsch kommen könne. Dies hätte möglicherweise den Einsturz der Wachenburg zur Folge gehabt.
Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, begleitete die Stadt Weinheim schon bei der Bauleitplanung und übernahm folgerichtig die Vertretung im Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und dem Bundesverwaltungsgericht. Sämtliche Normenkontrollanträge gegen eine Flächennutzungsplanänderung und einen Bebauungsplan für den Bereich der Wachenburg wies der Verwaltungsgerichtshof ab. Die hiergegen beim Bundesverwaltungsgericht erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg.
04.05.2015
BENDER HARRER KREVET begleitet Unternehmensverkauf der Novamelt GmbH an Henkel
Dr. Hermann Harrer, Fachanwalt für Steuerrecht, und Dr. Stefan Baum, M.A.E.S., Fachanwalt für Informationstechnologierecht, haben die Gesellschafter und Gründer des seit langem im Bereich Klebstofftechnologie (Haftschmelzklebstoffe) erfolgreich tätigen Unternehmens Novamelt GmbH mit Sitz in Wehr/Baden bei dem Verkauf ihrer Beteiligungen an die Henkel AG & Co. KGaA , Düsseldorf, rechtlich begleitet.
Der Unternehmenskaufvertrag wurde am 14. April 2015 in Düsseldorf notariell beurkundet. Der Vollzug des Vertrages steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Henkel, ein 1876 gegründetes, börsennotiertes und sich noch immer mehrheitlich in Familienhand befindliches Unternehmen mit fast 50.000 Mitarbeitern, ist weltweit in den Bereichen Laundry & Home Care, Beauty Care und Adhesive Technologies tätig. Die Sparte Adhesive Technologies hat im Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz von mehr als 8 Mrd. Euro erbracht.
Novamelt ist ein im Jahr 1989 gegründetes und seither im Bereich Klebstofftechnologie erfolgreich tätiges Unternehmen mit Sitz in Wehr/Baden. Im Geschäftsjahr 2014 erzielte Novamelt einen Umsatz von rd. 50 Mio. Euro. In den USA und neuerdings auch in China verfügt Novamelt über Tochtergesellschaften.
Henkel verspricht sich von der Übernahme der Novamelt GmbH eine Ergänzung ihres Portfolios und einen Beitrag zur Fortsetzung ihrer erfolgreichen globalen Strategie.
Die Gesellschafter der Novamelt GmbH, Pieter Mol und Harald Braun, die von Dr. Hermann Harrer, Fachanwalt für Steuerrecht, und Dr. Stefan Baum, M.A.E.S., Fachanwalt für Informationstechnologierecht, beraten wurden, sehen in der Übergabe ihres Unternehmens an Henkel nicht nur ihre Nachfolge gesichert, sondern sind auch überzeugt, damit die Ausweitung vor allem ihres internationalen Klebstoffgeschäfts zu erreichen.
16.04.2015
Dreifacher Sieg für die Marke „La Libertad“ vor dem Europäischen Gerichtshof
Heidrun McKenzie, M.C.L., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und für Internationales Wirtschaftsrecht, und Beate Pikolin haben die Zigarren- und Tabakmarke „La Libertad“ der renommierten Villiger-Gruppe erfolgreich gegen Markenanmeldungen der Grand River Enterprises Deutschland GmbH verteidigt.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit vor dem Europäischen Markenamt (HABM) in Alicante in vier parallel geführten Verfahren. Grand River Enterprises wollte die Eintragung verschiedener Marken mit dem Kernbestandteil „Liberté“ durchsetzen.
Dagegen wehrte sich Villiger mit Erfolg. Die ältere Marke bekam durch alle Instanzen Recht. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) verwarf im Januar dieses Jahres die Rechtsbeschwerden von Grand River Enterprises in drei Verfahren (Az. C-494/13, C-495/13 und C-496/13) und bejahte damit in letzter Instanz die Gefahr, dass Verbraucher und Handel die Marken „Liberté“ und „Libertad“ verwechseln. Eine vierte noch vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) anhängige Klage hat Grand River Enterprises jetzt zurückgenommen.
15.04.2015
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg im Verteidigerteam von Professor Dr. Ackermann
Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Eberhard Kempf und Dr. Hellen Schilling von der Frankfurter Kanzlei Kempf & Dannenfeldt vertritt Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Professor Dr. Josef Ackermann, in dem Strafverfahren vor der 5. Strafkammer des Landgerichts München, dessen Hauptverhandlung am 28.04.2015 beginnt.
Professor Dr. Ackermann und vier weiteren aktuellen und früheren Vorständen der Deutschen Bank wird versuchter Prozessbetrug zur Last gelegt. Sie sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in dem Kirch-Schadensersatzprozess falsche Angaben gemacht haben, um Schadensersatzzahlungen an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zu verhindern. Die Angeklagten bestreiten diesen Vorwurf.
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, ist bereits seit dem Zwischenverfahren mit dem Fall betraut.
01.04.2015
Dr. Hellmut Götz verstärkt das Steuerrecht
Zum 1. April 2015 hat sich der renommierte Steuerrechtler Dipl.-Finanzwirt (FH) Dr. Hellmut Götz BENDER HARRER KREVET angeschlossen. Dr. Götz ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater.
Dr. Hellmut Götz war bisher Leiter der Steuerabteilung und des Fachbereichs Vermögens- und Unternehmensnachfolge bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG in Freiburg.
Er verfügt seit 1994 über Berufserfahrung in der Beratung national und international tätiger mittelständischer Unternehmen sowie vermögender Privatpersonen im Hinblick auf die Nachfolgeplanung. Seine Schwerpunkte liegen hierbei in der Beratung von rechtlichen, ertrag- und erbschaftsteuerlichen Fragestellungen aus einer Hand. Dr. Götz ist Autor einer Vielzahl von Publikationen zum Steuerrecht. Er ist Mitherausgeber eines Print- und Online-Erbschaftsteuerkommentars und Mitherausgeber der Fachbücher "Handbuch der Stiftung", "Personengesellschaften im Steuerrecht" und "Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerecht".
Mit dem Zugang von Dr. Götz baut BENDER HARRER KREVET seine Kompetenz im Steuerrecht weiter aus. Er wird gemeinsam mit Dr. Gianna Burret, Fachanwältin für Steuerrecht, den Bereich Steuerrecht am Freiburger Standort betreuen.
31.03.2015
Erfolg für Prof. Dr. Günter Figal vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Land Baden-Württemberg im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Eintritt von Prof. Dr. Günter Figal in den Ruhestand vorläufig hinauszuschieben bis zum Ende des Sommersemesters 2015.
Der von Dr. Sebastian Seith, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, vertretene Prof. Dr. Figal, Inhaber der Professur für Philosophie mit dem Schwerpunkt Neuzeit und Moderne an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (sog. „Husserl- und Heidegger-Lehrstuhl“), sollte mit Ablauf des 31. März 2015 in den Ruhestand treten. Seinen Antrag, den Eintritt in den Ruhestand über diesen Zeitpunkt hinauszuschieben, hatte das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgelehnt.
Nachdem ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erfolglos verlief, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nun der Beschwerde von Prof. Dr. Figal mit Beschluss vom heutigen Tage (- 4 S 630/15 -) stattgegeben.
12.03.2015
Birgit Roth-Neuschild und Dr. Jochen Scholz auf der CeBIT 2015
Wie bereits im vergangenen Jahr ist BENDER HARRER KREVET auch auf der diesjährigen CeBIT in Hannover mit Vorträgen im ERP-Forum vertreten.
Am Montag, den 16.03.2015, beleuchtet Dr. Jochen Scholz die rechtlichen Folgen einer im Rahmen eines Softwareaudits festgestellten Unterlizenzierung. Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, spricht am Mittwoch, den 18.03.2015, über die vertragsrechtliche Navigation zwischen den Beschaffungsstrategien "Best-of-Breed" und "Alles aus einer Hand".
Die CeBIT ist die weltweit größte und wichtigste Messe der IT-Branche und findet jedes Jahr im Frühjahr auf dem Messegelände Hannover statt. Der Schwerpunkt des ERP-Forums auf der CeBIT liegt in diesem Jahr auf der Flexibilität und Agilität von ERP-Lösungen.
19.02.2015
3. BHK-Arbeitsrechtstag in Freiburg
Bereits zum dritten Mal findet dieses Jahr der BHK-Arbeitsrechtstag statt. Am 17.03.2015 werden Horst Teichmanis, Dr. Jörg Vogel, Marion Strolka, Cathrin Gehl, LL.M., und Martin Schwind, alle Fachanwälte für Arbeitsrecht, über aktuelle arbeitsrechtliche Themen referieren.
Auch in diesem Jahr steht wieder die Vertragsgestaltung im Vordergrund, insbesondere in Verbindung mit Befristungen. Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitszeugnisse sowie das neue Mindestlohngesetz vervollständigen das arbeitsrechtliche Programm. Meike Kuhn wird über die Auftraggeberhaftung in Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz sprechen.
27.01.2015
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg spricht an der Bucerius Law School
Der wirtschaftsstrafrechtliche Gesprächskreis an der Bucerius Law School hat Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg eingeladen, bei der Auftaktveranstaltung im Jahr 2015 das Thema "Der Irrtumsnachweis bei massenhaften Täuschungen - zahllose Vernehmungen oder kurzer Prozess?" zu beleuchten. Die Veranstaltung findet am 03.02.2015 um 18:00 Uhr auf dem Campus der Bucerius Law School in Hamburg statt.
Die Verfahren, die sich mit dem Vorwurf des massenhaft begangenen Betrugs bei vergleichsweise geringen Schadensbeträgen im Einzelfall befassen, nehmen in jüngeren Jahren zu. Sie stellen die an Effizienz interessierte Strafjustiz vor enorme Kapazitätsprobleme. Ist jeder Getäuschte zu vernehmen? Gibt es Wege, derartige Verfahren tragfähig zu beschränken oder anderweitig zu beschleunigen?
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, wird sich in seinem Vortrag mit diesen und weiteren Fragestellungen beschäftigen und praxisgerechte Lösungsansätze aufzeigen, um den genannten Herausforderungen an effiziente Strafverfahren zu begegnen.
16.01.2015
Verstärkung im Immobilien- und privaten Baurecht
Zum Anfang dieses Jahres hat sich Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, dem Karlsruher Standort von BENDER HARRER KREVET angeschlossen. Dort verstärkt er das immobilien- und baurechtliche Referat unter der Leitung von Dr. Dr. Jörg Maurer.
Steffen Barth berät und vertritt seit vielen Jahren und bundesweit Mandanten im Bau- und Architektenrecht, Ingenieurrecht, Immobilienrecht und bei Projektentwicklungen. Er hat zahlreiche Großprojekte bei deren Umsetzung begleitet (Umbau und Modernisierung Olympiastadion Berlin, Lehrter Bahnhof Berlin, U-Bahnbau Bochum, Projektentwicklungen von Gewerberaum und Wohnraum in Hamburg, Augsburg, Tegernsee, Freiburg, Pflegeeinrichtungen und betreutes Wohnen im Landkreis Karlsruhe). Steffen Barth ist Autor zahlreicher Publikationen zum Bau- und Architektenrecht, u.a. Co-Autor des Praxishandbuchs Architektenrecht und des Handbuchs Baubegleitende Rechtsberatung. Für mehrere Veranstalter hat er Seminare zum Bau- und Architektenrecht gehalten.
Mit dem Zugang von Steffen Barth baut BENDER HARRER KREVET seine Kompetenz im Immobilien- und privaten Baurecht weiter aus. Steffen Barth verstärkt am Karlsruher Standort die Bereiche des Immobilien- und Baurechts, die insbesondere von Dr. Dr. Jörg Maurer vertreten sind.
09.01.2015
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg bei der WisteV-wistra-Neujahrstagung 2015
Am 17.01.2014 referiert Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, auf der WisteV-wistra-Neujahrstagung 2015 im Rahmen des Themenblocks "Reformansätze".
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg diskutiert in seinem Vortrag "Alternativen zum (auf Individuen gemünzten) Strafrecht: Verwaltungssanktionen, Bußgelder, Unternehmensstrafrecht?".
Die Jahrestagung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), die in diesem Jahr unter dem Oberthema "Compliance für die Justiz" steht und am 16. und 17.01.2015 in Frankfurt a. M. stattfindet, dient dem interdisziplinären Austausch über aktuelle Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts. Der WisteV gehören derzeit über 400 Mitglieder an. Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg leitet dort, gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Kubiciel, Universität zu Köln, und Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz, Berlin, den Arbeitskreis "Unternehmens-strafrecht."
07.01.2015
Neue Partner in Freiburg und Lörrach
Zum 01.01.2015 hat BENDER HARRER KREVET Cathrin Gehl, LL.M., Dr. Anselm Rengshausen und Martin Schwind in die Partnerschaft aufgenommen.
Seit 2006 berät und vertritt Cathrin Gehl, LL.M., Mandanten bei BENDER HARRER KREVET im Arbeits- und Familienrecht. Für beide Rechtsgebiete führt sie die entsprechenden Fachanwaltstitel. Cathrin Gehl studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Genf. Im Anschluss absolvierte sie ein einjähriges LL.M.-Studium an der US-amerikanischen University of Texas at Austin, wo sie auch zur Mediatorin ausgebildet wurde.
Dr. Anselm Rengshausen ist bei BENDER HARRER KREVET auf den Gebieten des Haftungs- und Versicherungsrechts sowie des privaten Baurechts tätig. Nach rechtswissenschaftlichen Studium und Referendariat in Freiburg und Münster begann er seine Anwaltslaufbahn in einer versicherungsrechtlich spezialisierten Kanzlei in Hamm/Westfalen. Im Jahr 2008 wechselte er in das Freiburger Büro von BENDER HARRER KREVET. Dr. Anselm Rengshausen ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und unterrichtet u.a. kommunales Haftungsrecht.
Martin Schwind, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät und vertritt Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Nach Abschluss seiner Ausbildung als Industriekaufmann studierte Martin Schwind Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. 2010 schloss er sich BENDER HARRER KREVET an und verstärkt seither das arbeitsrechtliche Referat am Lörracher Standort. Martin Schwind ist regelmäßig als Dozent zu arbeitsrechtlichen Themen im Einsatz. Er war über mehrere Jahre Mitglied im Vorstand der Wirtschaftsjunioren Hochrhein, davon ein Jahr als deren Präsident.
07.01.2015
Dr. Ute Lusche erzielt Teilerfolg beim Bundesfinanzhof zur Besteuerung von Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen.
Die Besteuerung von Ein- und Auszahlungen in und aus Schweizer Pensionskassen ist seit Inkrafttreten des AltEinkG im Jahr 2005 streitig. Nun hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs lange erwartete Urteile zur Besteuerung von Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen an dort versicherte Arbeitnehmer erlassen.
In dem von Dr. Ute Lusche, Fachanwältin für Steuerrecht, geführten Verfahren (VIII R 39/10) stand die Steuerbarkeit und Steuerbefreiung eines Vorbezugs (einschließlich des Zinsanteils) aus einer Schweizer Pensionskasse zur Wohneigentumsförderung auf dem Prüfstand.
Zwar liegen die Urteilsgründe noch nicht vor. Nach dem Tenor des Urteils des Bundesfinanzhofs steht aber bereits fest, dass nur der Teil des Vorbezugs der Besteuerung als Rente gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG unterliegt, der aus dem aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung einbezahlten Guthaben (sog. Obligatorium) stammt. Bei einer Auszahlung aus dem überobligatorisch gebildeten Guthaben kann allenfalls der darin enthaltene Zinsanteil besteuert werden. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 EStG greift laut Bundesfinanzhof bei einem Vorbezug allerdings nicht.
Mit dem Vorliegen der Urteilsgründe wird Ende Februar 2015 gerechnet.
05.01.2015
BENDER HARRER KREVET wird Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
BENDER HARRER KREVET hat die Rechtsform der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung angenommen. Die entsprechende Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte am 05.01.2015.
Die Rechtsform der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung wurde speziell für die freien Berufe geschaffen und wird seither von zahlreichen größeren und renommierten Kanzleien genutzt. Die Partnerschaft mbB ähnelt der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Für berufsbedingte Fehler haftet danach nur das Vermögen der Partnerschaft und nicht auch der bearbeitende Partner persönlich. Diese Haftungsbeschränkung wird durch einen erheblich verbesserten Versicherungsschutz der Kanzlei ausgeglichen.
An der Zusammenarbeit mit den Mandanten der Kanzlei ändert sich dadurch nichts: BENDER HARRER KREVET wird sämtliche Mandanten weiterhin in gewohnter Weise zuverlässig bei ihren rechtlichen Angelegenheiten betreuen.
04.12.2014
Kathrin Hüskes, LL.M. wird „Solicitor of England and Wales“
Die „Solicitors Regulation Authority“ in London hat Kathrin Hüskes, LL.M. zur Anwaltschaft zugelassen.
Kathrin Hüskes, der im Jahr 2000 von der University of London der Titel „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen wurde, wurde bereits im Jahre 2005 aufgrund berufsbegleitender Studien und Prüfungen im „common law“ als Solicitor in der „Roll of Solicitors“, dem Londoner Rechtsanwaltsregister, eingetragen. „Solicitor“ ist in den Rechtssystemen des Vereinigten Königsreichs die Bezeichnung für einen vorwiegend beratend tätigen Rechtsanwalt (neben dem „Barrister“ als Prozessanwalt). Mit dem „Practising Certificate“ erwirbt Kathrin Hüskes, LL.M. nun die Berechtigung, Mandanten auch im englischen Recht zu beraten. Die internationale Ausrichtung von BENDER HARRER KREVET wird damit weiter gestärkt. Erst im November dieses Jahres war Heidrun McKenzie von der Rechtsanwaltskammer Freiburg der Fachanwaltstitel für Internationales Wirtschaftsrecht verliehen worden.
Kathrin Hüskes, LL.M. berät seit 2011 deutsche und ausländische Mandanten am Lörracher Standort von BENDER HARRER KREVET insbesondere auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschafsrechts. Zuvor war sie 10 Jahre als Unternehmensjuristin bei der Siemens AG tätig.
14.11.2014
Freiburger Gründertage 2014 - Dr. Jochen Scholz hält Vortrag zum rechtlichen Schutz innovativer Geschäftsideen
Im Rahmen des Themenschwerpunktes "Innovation" der Freiburger Gründertage 2014 referiert Dr. Jochen Scholz am 19.11.2014 um 16:00 Uhr zum rechtlichen Schutz innovativer Geschäftsideen. Die Veranstaltung findet im historischen Peterhof der Universität Freiburg statt.
Unter dem Motto "gründen - starten - nachfolgen" richten sich die Freiburger Gründertage 2014 insbesondere an Existenzgründer und junge Unternehmen. Vom 17. bis zum 21.11.2014 werden zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten über 30 Fachvorträge angeboten. Der Fokus der Nachmittagsveranstaltung am 19.11.2014, die von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgerichtet wird, liegt auf innovativen Geschäftsideen, welche Erfolgsgeheimnisse dahinter stecken und wie sich Geschäftsideen schützen lassen.
Dr. Jochen Scholz berät Unternehmen u.a. im Gewerblichen Rechtschutz, Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie im IT-Recht und hat mehrere Startups bei ihren ersten Schritten begleitet.
10.11.2014
Heidrun McKenzie bekommt "Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht" verliehen - Dr. Gerhard Hölzlwimmer ist "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht"
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat Heidrun McKenzie, M.C.L. am 05.11.2014 die Bezeichnung "Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht" verliehen. Sie befindet sich damit unter den ersten Rechtsanwälten im Kammerbezirk Freiburg, die diesen erst zum 01.09.2014 eingeführten Fachanwaltstitel tragen dürfen.
Der neu geschaffene "Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht" weist theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im internationalen Kauf-, Handels- und Vertriebsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht, im internationalen Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht und bei der Gestaltung und Verhandlung von internationalen Verträgen aus.
Heidrun McKenzie, M.C.L., die außerdem Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz ist, berät seit 25 Jahren deutsche und ausländische Mandanten am Lörracher Standort von BENDER HARRER KREVET insbesondere auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.
Daneben hat Dr. Gerhard Hölzlwimmer, der Mandanten im Immobilien- und privaten Baurecht vertritt und regelmäßig zum Baurecht veröffentlicht, den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erworben.
BENDER HARRER KREVET gratuliert beiden Kollegen herzlich zu den verliehenen Fachanwaltstiteln!
06.11.2014
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015: BENDER HARRER KREVET wieder unter den führenden Kanzleien im Südwesten
Wie bereits in den Jahren zuvor führt das gerade druckfrisch erschienene JUVE-Kanzleihandbuch 2014/2015 BENDER HARRER KREVET als empfohlene Kanzlei in Baden-Württemberg.
Nach Einschätzung der JUVE-Redaktion hat "die im Südwesten häufig empfohlene Kanzlei ihre Mandatsbeziehungen vertieft und ihre Immobilienrechts- und IT-Kapazitäten erweitert. Im Bereich IT hat BENDER HARRER KREVET nun Anwälte an allen drei Standorten und deckt damit die ganze Region ab - ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal in Baden".
JUVE hebt unter anderem hervor, dass "der Schwerpunkt weiterhin auf einer umfassenden Betreuung des regionalen Mittelstands" liege, jedoch im "Arbeits-, Immobilien- und Strafrecht sowie in IT" die Beratung immer häufiger überregional erfolge.
Als „häufig empfohlene Anwälte“ nennt JUVE erneut Dr. Jochen Scholz (IT-Recht), Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg (Wirtschaftsstrafrecht) und Dr. Jörg Vogel (Arbeitsrecht).
Das renommierte JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, mittlerweile in 17. Auflage erschienen und Referenzwerk für das Dienstleistungsangebot von Kanzleien im Wirtschaftsrecht, beruht auf der Recherche einer unabhängigen Redaktion. Dabei hat JUVE Mandanten (vor allem Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 30 Mio. Euro, Finanzinstitute, Verbände, öffentliche Hand), Anwälte in deutschen und internationalen Kanzleien, BGH-Anwälte, vereinzelt auch Vertreter der Rechtswissenschaft und Richter befragt.
Das JUVE-Handbuch versucht nach eigenen Angaben mit Hilfe der nach Regionen und Rechtsgebieten gegliederten Rankings wiederzugeben, wie die Kanzleien insgesamt im Markt sowohl von Mandanten als auch von Anwälten wahrgenommen werden.
04.11.2014
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg auf dem 21. Deutschen Syndikusanwaltstag 2014
Am 06.11.2014 referiert Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, auf dem 21. Deutschen Syndikusanwaltstag 2014 in Berlin zu der heftig umstrittenen Frage "Brauchen wir ein Unternehmensstrafrecht?". Er wird damit auf einen Redebeitrag des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty erwidern, der für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts kämpft und eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht hat.
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg wird zunächst den europäischen und außereuropäischen Kontext umreißen und anschließend die Regelungen des nordrhein-westfälischen Gesetzesentwurfes (sog. Verbandsstrafgesetzbuch) kritisch beleuchten.
Veranstalter des 21. Deutschen Syndikusanwaltstag 2014 ist die 1978 gegründete Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte des Deutschen Anwaltvereins e.V. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die berufspolitischen Interessen der Syndikusanwälte wahr. Sie unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts und des Wirtschaftsrechts und fördert den Austausch von Meinungen und praktischen Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten.
28.10.2014
Erfolg für die Stadt Rheinau vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Dr. Sebastian Seith, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die Stadt Rheinau in einem Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich vertreten: Der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet im Rheinauer Ortsteil Linx wurde abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte damit die Auffassung der Stadt Rheinau, dass sich die bislang dem Außenbereich zuzuordnenden Rechenmatten als Baugebiet eignen. Das Baugebiet beeinträchtige nicht das angrenzende Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und missachte auch nicht die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote. Ferner sei der – im Hanauer Land vielerorts kritische – Hochwasserschutz sowie der Schutz der Angrenzer an das Baugebiet vor Staunässe zutreffend beachtet worden.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Az. 3 S 1505/13) endet eine etwa zehnjährige Auseinandersetzung um die Überplanung der Rechenmatten. Dr. Sebastian Seith begleitete die Stadt Rheinau bei der Bauleitplanung und übernahm folgerichtig die Vertretung im Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
22.10.2014
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg beim Symposium "Effizienz durch Verständigung 2014"
Im Rahmen des an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg veranstalteten Symposiums "Effizienz durch Verständigung 2014" hält Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, am Freitag, den 24.10.2014, um 14.45 Uhr einen Vortrag zum Thema „Effizienz durch Verständigung im Strafverfahren - Die Akzeptanz von Verantwortung als legitimierendes Prinzip“.
Anschließend nimmt Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg an einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Prof. Dr. Armin Engländer, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, RiBGH Dr. Ralf Eschelbach und Steuerberater Prof. Dr. Wolfgang Kessler, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebliche Steuerlehre an der Universität Freiburg, teil.
Die Tagung, die sich insgesamt auf zwei Tage erstreckt, bringt in einer strafrechtlichen, bank- und kapitalmarktrechtlichen und kartellrechtlichen Session Berufsgruppen aus Praxis und Wissenschaft zusammen, die mit der Frage nach der „Effizienz durch Verständigung“ regelmäßig befasst sind. Interdisziplinär soll aus den Perspektiven des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts die hoch aktuelle und bedeutsame, wissenschaftlich bislang aber zumeist isoliert adressierte Frage diskutiert werden, ob und unter welchen Voraussetzungen verschiedene Formen der Verständigung den rechtlichen Vorgaben, insbesondere in Ansehung des Rechtsstaatsprinzips genügen.
26.08.2014
Kathrin Hüskes, LL.M. beim Jahreskongress 2014 der AIJA in Prag
Am 29.08.2014 spricht Kathrin Hüskes, LL.M. auf dem 52. Jahreskongress der International Association of Young Lawyers (AIJA) in Prag über die Rolle des externen Rechtsanwalts und des Unternehmensjuristen in internationalen Schiedsverfahren.
Kathrin Hüskes, LL.M. berät seit 2011 am Lörracher Standort von BENDER HARRER KREVET vorwiegend im Internationalen Wirtschaftsrecht und in der Vertragsgestaltung. Zuvor war sie zehn Jahre als Unternehmensjuristin bei der Siemens AG in Erlangen tätig und hat während dieser Zeit mehrere internationale Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) betreut.
11.08.2014
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg verleiht Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg "venia legendi"
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, ist am 17.07.2014 durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg umhabilitiert worden. Er erhält die Lehrbefugnis (venia legendi) für die Fachgebiete Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Europäisches und Internationales Strafrecht.
Bereits seit mehreren Jahren lehrte Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, der über die "Konzeption und Struktur des Insiderstrafrechts" habilitierte und bei BENDER HARRER KREVET das strafrechtliche Referat leitet, Straf- und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Beginnend ab dem Wintersemester 2014/2015 wird Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg strafrechtliche Lehrveranstaltungen für die Freiburger Jura-Studenten anbieten, im kommenden Semester zunächst zum Thema "Unternehmen und Strafe".
Sobald die Vorlesungstermine feststehen, werden diese unter Veranstaltungen Priv.-Doz. Gerson Trüg bekannt gegeben.
07.08.2014
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg in der Sendung "SWR2 - Forum" zum Ecclestone-Verfahren
Am 06.08.2014 diskutierte Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, gemeinsam mit Prof. Dr. Heribert Prantl, Leiter des Innenressorts der Süddeutschen Zeitung, und Prof. Dr. Thomas Rönnau, Strafrechtsprofessor an der Bucerius Law School, in der Radiosendung „SWR2 Forum“ von 17.05 bis 17.50 Uhr zum Thema "Der 100-Millionen-Dollar-Deal – Wie käuflich sind deutsche Gerichte?".
Hintergrund der Diskussion ist das vor dem Landgericht München I geführte Verfahren gegen den Formel 1-Chef Bernie Ecclestone wegen des Verdachts der Bestechung, das gegen eine Rekordsumme in Höhe von 100 Millionen Dollar eingestellt wurde.
SWR2 Forum "Der 100-Millionen-Dollar-Deal – Wie käuflich sind deutsche Gerichte?", 06.08.2014, 17.05 bis 17.50 Uhr
Sendung nachhören (SWR2-Mediathek)
20.07.2014
Birgit Roth-Neuschild erneut unter "Deutschlands besten Anwälten 2014" im IT-Recht
Wie bereits in den vorangegangenen Jahren hat der US-Verlag Best Lawyers Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, in das Ranking "Deutschlands beste Anwälte 2014" im Bereich Information Technology aufgenommen.
Das Ranking, das im Handelsblatt veröffentlicht wird, gibt eine Übersicht über Deutschlands Top-Wirtschaftsanwälte aus 41 Rechtsgebieten von Gesellschafts- über Insolvenz- und Arbeits- bis Steuerrecht. Die von Best Lawyers ermittelten Ergebnisse basieren auf Kollegenempfehlungen: Anwälte werden gefragt, welchen Kollegen außerhalb der eigenen Kanzlei sie ihrem Mandanten empfehlen würden, falls sie das Mandat aus Zeitgründen oder wegen bestehender Interessenkollision nicht selber übernehmen könnten.
03.07.2014
BENDER HARRER KREVET im Kanzleiführer „Kanzleien in Deutschland 2014“
Erneut wird BENDER HARRER KREVET in dem von der Nomos Verlagsgesellschaft herausgegebenen Kanzleiführer "Kanzleien in Deutschland 2014 - Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte" als eine der rund 400 führenden Wirtschaftskanzleien vorgestellt.
Der Kanzleiführer verschafft einen aktuellen Überblick über die in Deutschland führenden Wirtschaftskanzleien, der jedes Jahr von einer unabhängigen Redaktion des Nomos-Verlags erstellt wird. Seit der Erstauflage im Jahr 1997 gehört das Handbuch in seiner mittlerweile 15. Auflage zu den Standardwerken unter den Kanzleiführern.
Das Handbuch zieht folgendes Fazit:
"Die Entscheidung zum Zusammenschluss der beiden Ursprungskanzleien im Jahr 2007 und die Eröffnung des dritten Standorts im badischen Raum erwiesen sich für BENDER HARRER KREVET als gewinnbringend. Hierdurch kann die Sozietät Gebietskörperschaften, Unternehmen und Privatpersonen ein breites Beratungsangebot im Arbeits-, Wirtschafts- und Öffentlichen Recht sowie im IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz anbieten. Neben dem Steuerstrafrecht macht sich die Kanzlei durch die Tätigkeit der Fachanwälte für Strafrecht Trüg und Habetha im Bereich Wirtschaftsstrafrecht für Mandanten noch attraktiver."
Vollständiges Kanzleiprofil in "Kanzleien in Deutschland 2014"
24.06.2014
BENDER HARRER KREVET auf dem Fakultätskarrieretag der Uni Freiburg 2014
Am 02.07.2014 findet zwischen 10 und 15 Uhr der 3. Fakultätskarrieretag für Rechtswissenschaften der Universität Freiburg statt. BENDER HARRER KREVET nimmt wie bereits in den vorangegangen Jahren als Aussteller teil und informiert über Praktika, studentische Nebentätigkeiten, Referendarstellen und den Berufseinstieg in der Sozietät.
Studierende der Rechtswissenschaften, Referendare und Absolventen haben an unserem Messestand auf dem Platz der Alten Synagoge in Freiburg die Möglichkeit, Anwältinnen und Anwälten aus verschiedenen Rechtsgebieten kennenzulernen und über die Karrieremöglichkeiten bei BENDER HARRER KREVET ins Gespräch zu kommen.
Gesprächspartner:
10.00 - 11.15 Uhr: Dr. Gerhard Hölzlwimmer (Bau- und Immobilienrecht)
Dominic Roth (Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht)
11.15 - 12.30 Uhr: Dr. Bertolt Götte (Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht)
Cathrin Gehl, LL.M. (Familienrecht, Arbeitsrecht)
12.30 - 13.45 Uhr: Dr. Anselm Rengshausen (Haftungs- und Versicherungsrecht)
Thomas Seefried (Öffentliches Recht)
13.45 - 15.00 Uhr: Dr. Jörg Vogel (Arbeitsrecht)
Till Sebastian Wipperfürth (Gewerblicher Rechtsschutz,
Urheberrecht, IT-Recht)
Gerne können Interessenten im Vorfeld der Veranstaltung einen Gesprächstermin vereinbaren:
Till Sebastian Wipperfürth
Tel.: +49 761 28287-0
t.wipperfuerth@bender-harrer.de
05.05.2014
WVIB-Seminar "Rechtsfragen in Einkauf und Vertrieb - Einkaufs- und Lieferverträge inhaltlich gestalten und sicher verhandeln"
Meike Kuhn und Beate Pikolin bieten am 20.05.2014 ein WVIB-Seminar zu Einkaufs- und Lieferverträgen an. Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vertriebs- und Einkaufsleitung, Sachbearbeiter sowie alle Mitarbeiter, die Verträge verhandeln und abschließen.
Fast jedes Unternehmen verwendet eigene Liefer- und Einkaufsbedingungen und Standard-Verträge wie z.B. bei der Werkzeugleihe, Qualitätssicherung und Gewährleistung. Die Meisten gehen selbstverständlich davon aus, dass diese Bedingungen auch Vertragsinhalt werden. Tatsächlich erlangen solche Bedingungen aber oft keine Geltung, weil sie - trotz Unterzeichnung - nicht richtig einbezogen wurden oder inhaltlich unwirksam sind. Außerdem werden Unternehmen ständig mit den Bedingungen und Verträgen von Kunden und Lieferanten konfrontiert. Verhandelt man diese nicht richtig, muss man im Streitfall oft feststellen, dass unbewusst vertragliche Haftungserweiterungen übernommen wurden.
Das Seminar zeigt, wie Unternehmen eigene Bedingungen zu wirksamen Vertragsinhalten machen können und welche rechtlichen "Fallen" beim Abschluss von Einkaufs- und Lieferverträgen vermieden werdem sollten. Angesprochen werden u. a. auch Fragen zur Versicherungsdeckung und zu Auslandsgeschäften.
Das Seminar findet am 20.05.2014, 9.00 Uhr beim WVIB Wirtschaftsverband, Merzhauser Str. 118, 79100 Freiburg statt.
16.04.2014
Birgit Roth-Neuschild in "Recht der Daten und Datenbanken im Unternehmen"
Zum 70. Geburtstag des renommierten Münchner IT-Rechtlers Prof. Dr. Jochen Schneider hat der Verlag Dr. Otto Schmidt gemeinsam mit den beiden Herausgebern Isabell Conrad und Dr. Malte Grützmacher und mehr als 60 bekannten Wissenschaftlern und Praktikern das Werk "Recht der Daten und Datenbanken im Unternehmen" veröffentlicht.
Das Werk rückt die „Daten“, über die es bisher wenig juristische Literatur gibt, in den Fokus der rechtlichen Betrachtung und kann durch die Vielfalt der Themen als einzigartig betrachtet werden.
Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, widmet sich in dieser Festgabe dem Thema „Auftragsdatenverarbeitung vs. Datenübermittlung - Folgen der Einordnung als Übermittlung“. Das Bundesdatenschutzgesetz privilegiert gemäß § 11 BDSG die Weitergabe personenbezogener Daten, wenn die Weitergabe zum Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung erfolgt. Liegen die Voraussetzungen für eine solche Auftragsdatenverarbeitung nicht vor, dann gelten die Regeln der §§ 28 ff. BDSG. Wann dies der Fall ist und welche Konsequenzen daraus für denjenigen erwachsen, der personenbezogene Daten weitergibt, z.B. im Rahmen des Outsourcing, ist Gegenstand des Beitrages von Frau Roth-Neuschild.
Recht der Daten und Datenbanken im Unternehmen (Verlag Dr. Otto Schmidt)
07.03.2014
2. BHK-Arbeitsrechtstag - Brennpunkte des Arbeitsrechts 2014
Nach der erfolgreichen Veranstaltung im letzten Jahr findet auch in diesem Jahr ein BHK-Arbeitsrechtstag statt. Das Arbeitsrechtsteam von BENDER HARRER KREVET und Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, aus der strafrechtlichen Abteilung werden am 18.03.2014 über aktuelle Themen, neueste Gesetzesentwicklung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht informieren.
Horst Teichmanis, Dr. Jörg Vogel, Marion Strolka, Cathrin Gehl, LL.M. und Martin Schwind, Fachanwälte für Arbeitsrecht, werden einen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Themen geben und neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung vorstellen. Das Spektrum reicht von der AGB-Kontrolle in Arbeitsverträgen, über Elternzeit und Mutterschutz, Leiharbeit und Kündigungsrecht bis hin zu den Möglichkeiten der Anfechtung der Betriebsratswahl.
Zum Abschluss wird in diesem Jahr Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, zu einem arbeitsstrafrechtlichen Thema (strafrechtliche Risiken von Unternehmen und Unternehmensvertreter) referieren.
06.03.2014
Neuauflage des „Praxishandbuch Städtebauliche Verträge“ erschienen
Die 3. Auflage des Standardwerks „Praxishandbuch Städtebauliche Verträge“ von Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist erschienen.
Das „Praxishandbuch Städtebauliche Verträge“ verfolgt auch in der Neuauflage konsequent den Ansatz „aus der Praxis für die Praxis“. Der Text wurde im Vergleich zur 2. Auflage grundlegend überarbeitet und durchweg von theoretischem Beiwerk „entschlackt“. Die BauGB-Novelle 2013 ist vollständig berücksichtigt. Neben den Vertragstypen nach § 11 BauGB, zu denen nach der BauGB-Novelle 2013 auch der Erschließungsvertrag gehört, wird der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB behandelt. Ebenso finden sich neue Themen wie Energiekonzepte und vertragliche Regelungen für Energiestandards und die Wärmeversorgung in einem Baugebiet.
Dr. Thomas Burmeister, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, berät bundesweit Investoren und vor allem zahlreiche Gemeinden bei komplexen Großprojekten der Baulandentwicklung und -erschließung, insbesondere beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen im Rahmen des juristischen Projektmanagements, sowie im Bereich des Bau-, Planungs- und Umweltrechts. Er ist Autor beim BauGB-Kommentar Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger. Seit vielen Jahren ist er regelmäßig Referent bei Seminaren des vhw für Praktiker, speziell zu den Themen städtebauliche Verträge sowie Baulandentwicklung und -erschließung.
17.02.2014
BENDER HARRER KREVET auf der CeBIT 2014
Auch in diesem Jahr ist BENDER HARRER KREVET wieder auf der CeBIT 2014 in Hannover mit Vorträgen von Birgit Roth-Neuschild und Dr. Stefan Baum präsent.
Die CeBIT ist die weltweit größte und wichtigste Messe der IT-Branche und findet jedes Jahr im Frühjahr auf dem Messegelände Hannover statt. Das Topthema der diesjährigen CeBIT ist "Datability".
Birgit Roth-Neuschild und Dr. Stefan Baum, beide Fachanwälte für Informationstechnologierecht, werden am 10. und 12.03.2014 im ERP-Forum zu IT-rechtlichen Fragestellungen vortragen. Am 10.03.2014 spricht Dr. Stefan Baum über "Business Software aus der Cloud - Cloud Verträge maßgeschneidert statt Stange". Der Vortrag von Birgit Roth-Neuschild am 12.03.2014 befasst sich mit dem Thema "Juristisches Projektmanagement bei ERP-Projekten - Auf was muss der Anwender achten?".
31.01.2014
BHK-Seminar "Das neue Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg 2014"
Am 19.02.2014 bietet Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein Seminar zum neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg an. Das Seminar richtet sich an Personalverantwortliche in Gemeinden, kommunalen Eigenbetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts und der landeseigenen Verwaltung.
Die grün-rote Landesregierung hat mit einer umfassenden Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes ernst gemacht. Während im Fokus der Öffentlichkeit in erster Linie die Kosten der erweiterten Freistellungsmöglichkeiten von Personalratsmitgliedern standen, sind in der täglichen Personalpraxis vor allem die erheblichen Erweiterungen der Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu beachten. So ist u. a. der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung und der Abschluss von Aufhebungsverträgen erheblich erschwert worden.
In dem Seminar werden die wesentlichen Änderungen des LPVG und deren praktische Auswirkungen auf die Arbeit der Personalverantwortlichen dargestellt und praxisnah erläutert.
Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät und vertritt zahlreiche Kommunen und Anstalten des öffentlichen Rechts, u. a. im Personalvertretungsrecht. Er ist Mitautor des im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienenen Handbuchs "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" und kommentiert u. a. Grundzüge der Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche in dem im Verlag C.H. Beck erschienenen Buch "Das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche". Daneben referiert Dr. Jörg Vogel regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.
Das Seminar findet am 19.02.2014 in den Kanzleiräumen von BENDER HARRER KREVET, Fahnenbergplatz 1, 79098 Freiburg, statt.
Interessierte Teilnehmer können sich bei Frau Stefanie Pfeifer per E-Mail (s.pfeifer@bender-harrer.de) oder per Fax (0761/28287-55) anmelden.
09.01.2014
Neue Partner am Freiburger Standort
BENDER HARRER KREVET hat zum 01.01.2014 Dr. Gianna Burret und Dr. Jörg Habetha in die Partnerschaft aufgenommen.
Dr. Gianna Burret ist seit 2010 als Rechtsanwältin bei BENDER HARRER KREVET tätig. Sie berät auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts. Dr. Gianna Burret studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und absolvierte studienbegleitend die Zusatzausbildung „Europäisches, Internationales und Ausländisches Recht“. Sie wird am Standort Freiburg das nationale und internationale Steuerrecht, dessen Schnittstellen zum Gesellschafts- und Strafrecht sowie Selbstanzeigefälle betreuen und insbesondere das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht weiter ausbauen.
Dr. Jörg Habetha, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Univ.), berät und verteidigt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht. Nach Studium und Referendariat in Bayreuth und Freiburg ist er seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Zu Beginn des Jahres 2012 wechselte Dr. Jörg Habetha gemeinsam mit Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg zu BENDER HARRER KREVET. Er ist Autor zahlreicher strafrechtlicher Veröffentlichungen und Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes.
Neue berufliche Wege geht Dr. Ute Geisenberger, bis zum Jahreswechsel Partnerin bei BENDER HARRER KREVET. Sie wird nun ihre Laufbahn als Richterin am Finanzgericht Baden-Württemberg in Freiburg fortsetzen. BENDER HARRER KREVET bedankt sich bei Dr. Ute Geisenberger für die erfolgreiche langjährige Zusammenarbeit und wünscht ihr für die neuen Herausforderungen alles Gute.
08.01.2014
Who’s Who Legal Germany 2014 wählt Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg aus
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, wurde durch Who’s Who Legal Germany 2014 in der Rubrik Business Crime Defence als einer von 44 Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts ausgewählt.
Who’s Who Legal Germany 2014 schreibt: „Bender Harrer Krevet’s Gerson Trüg specialises in criminal law and provides "valuable advice" to companies in compliance matters."
Who’s Who Legal ermittelt die führenden Berater in 34 Bereichen des Wirtschaftsrechts und wird jährlich von Law Business Research veröffentlicht. Bei der 1996 gegründeten englischen Law Business Research handelt es sich um einen unabhängigen, mehrfach ausgezeichneten Herausgeber von wissenschaftlichen Studien und Analysen zum internationalen Rechtsberatungsmarkt.
10.12.2013
BENDER HARRER KREVET erstreitet Grundsatzurteil vor dem BAG
Rechtsanwalt Horst Teichmanis, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat die Kliniken des Landkreises Lörrach erfolgreich in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt vertreten.
Das BAG entschied am 10.12.2013 (Az: 9 AZR 51/13), dass ein Leiharbeitnehmer, auch wenn er über längere Zeit in einem Unternehmen eingesetzt wird, keinen Anspruch auf eine Festanstellung in dem Entleihbetrieb hat. Dies gilt, wenn der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.
Das Urteil war mit Spannung von der Öffentlichkeit erwartet worden. Bereits im Vorfeld berichteten bundesweit Medien umfangreich über mögliche Auswirkungen einer Entscheidung für die gesamte Zeitarbeitsbranche. Das BAG sah, wie die Ausgangsinstanz und anders als die zweite Instanz beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, die Ausgangsklage als unbegründet an und folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Horst Teichmanis.
Die Entscheidung bedeutet für Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, Rechtssicherheit und Planbarkeit.
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2013
Mitteilung von JUVE vom 10.12.2013
12.11.2013
BENDER HARRER KREVET unterstützt Lörracher LeseLust
Vom 15. - 17.11.2013 findet die 22. Kinderbuchmesse der Lörracher LeseLust statt. BENDER HARRER KREVET unterstützt auch in diesem Jahr die Kinderbuchmesse.
Die Messe, die über 6.000 Kinder besuchen werden, ist ein hervorragendes Angebot für Kinder und Jugendliche, sich für das Lesen zu begeistern. In diesem Jahr bestimmen Reime, Verse, Rhythmus, Rap die Kinderbuchmesse. Mehr als 300 Kinder lesen, singen, tanzen und spielen auf den Bühnen im Lörracher Burghof.
Texte zu verstehen ist eine der wichtigsten Fähigkeiten des heutigen Menschen. Doch Lesen und Verstehen fällt niemandem in den Schoß - man muss es von Kindesbeinen an lernen. Mit dem Sponsoring möchte BENDER HARRER KREVET zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen beitragen.
08.11.2013
BENDER HARRER KREVET erneut im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 empfohlen
Das vor kurzem erschienene JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 listet BENDER HARRER KREVET – wie bereits in den vergangenen Jahren – unter den führenden Kanzleien in Baden-Württemberg.
Die JUVE-Redaktion schreibt unter anderem: „Empfohlene Kanzlei in Baden-Württemberg, die ihr Beratungsspektrum weiter abrundet. [...] Das IT-Team zählt zu den größten in der Region und wird von bundesweit aktiven Wettbewerbern für die ,pragmatische und kundenorientierte’ Beratung gelobt. Ungebrochen stark präsentieren sich die Bereiche Vertrags- und Gesellschaftsrecht, hier kann BENDER HARRER KREVET auf langjährige Mandatsbeziehungen zu den großen und namhaften Mittelständlern bauen. [...]“
Als „häufig empfohlene Anwälte“ nennt JUVE Dr. Jochen Scholz (IT-Recht), Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg (Wirtschaftsstrafrecht) und Dr. Jörg Vogel (Arbeitsrecht).
Das renommierte JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, mittlerweile in 16. Auflage erschienen und Referenzwerk für das Dienstleistungsangebot von Kanzleien im Wirtschaftsrecht, wird von einer unabhängigen Redaktion recherchiert und geschrieben. Im Rahmen der Recherche hat JUVE Mandanten (vor allem Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 30 Mio. Euro, Finanzinstitute, Verbände, öffentliche Hand), Anwälte in deutschen und internationalen Kanzleien, BGH-Anwälte, vereinzelt auch Vertreter der Rechtswissenschaft und Richter befragt.
17.10.2013
FOCUS-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte" zeichnet Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg als „Top-Rechtsanwalt 2013" im Strafrecht aus - BENDER HARRER KREVET unter den bundesweit 35 empfohlenen Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht
Die FOCUS Magazin Verlag GmbH ermittelte in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Marktforschungsinstitut Statista deutschlandweit Rechtsanwälte und Wirtschaftskanzleien, die, so FOCUS, über „besonders hohe Fachkompetenz und Expertise" auf ihrem Rechtsgebiet verfügen. Diese Auswahl, die u.a. auf Empfehlungen von mehr als 16.000 Fachanwälten beruht, wurde jetzt in dem FOCUS-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte" veröffentlicht.
Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht, erhielt die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt 2013" für den Fachbereich Strafrecht. BENDER HARRER KREVET wurde zudem als eine von bundesweit 35 Wirtschaftskanzleien im Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst neben der präventiven Beratung (Compliance), der Individualverteidigung u.a. auf den Gebieten des Insolvenz-, Korruptions-, Bilanz- und Untreuestrafrechts auch die Vertretung von Unternehmen in Strafverfahren.
BENDER HARRER KREVET hatte das Beratungsangebot zum Jahresbeginn um den Bereich Wirtschaftsstrafrecht durch Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha, beide Fachanwälte für Strafrecht, ergänzt.
15.10.2013
Dr. Jörg Vogel Mitautor des Handbuchs „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“
Das im Verlag Dr. Otto Schmidt in wenigen Wochen in zweiter Auflage erscheinende Handbuch stellt die wesentlichen Materien des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst systematisch dar und ergänzt die gängigen arbeitsrechtlichen Handbücher um den besonderen Bereich des öffentlichen Dienstes.
Das Themenspektrum orientiert sich am Verlauf des arbeitsrechtlichen Mandats, von der Begründung, über den Lauf des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.
Als ausgewiesener Experte im öffentlichen Dienstrecht und Berater von unterschiedlichen öffentlichen Einrichtungen hat Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unter Mitwirkung von Marion Strolka, Fachanwältin für Arbeitsrecht, das Kapitel zu sparten- und berufsgruppenspezifischen Regelungen bearbeitet.
Handbuch Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Verlag Dr. Otto Schmidt)
16.08.2013
Birgit Roth-Neuschild ist "Anwalt des Jahres 2013 im Fachgebiet Information Technology im Großraum Stuttgart"
Rechtsanwältin Birgit Roth-Neuschild, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, erhielt im Juni 2013 die Auszeichnung "Anwalt des Jahres 2013 im Fachgebiet Information Technology im Großraum Stuttgart".
Darüber hinaus wurde sie - wie bereits in den vergangenen Jahren - im Rahmen des Rankings "Deutschlands beste Anwälte" im Bereich Information Technology in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.
Die Auszeichnung vergibt die deutsche Wirtschafts- und Finanzzeitung "Handelsblatt" in Zusammenarbeit mit dem renommierten US-Verlag "Best Lawyers".
25.07.2013
Erfolgreiche Vertretung im Revisionsverfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof
Rechtsanwalt Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat die Dienstgeberseite der Regionalkommission Ost des Deutschen Caritasverbandes e. V. in einem Verfahren erfolgreich vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn vertreten.
Nachdem die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes zuvor in einem einstweiligen Verfügungsverfahren und im Klageverfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht in Freiburg gegen die Regionalkommission Ost unterlegen war, wies der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn auch die Revision zurück. Der Gerichtshof sah, wie die Vorinstanz, die Klage bereits als unzulässig an und folgte insoweit der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Jörg Vogel. Es handelte sich um ein Musterverfahren, da bislang noch keine sogenannte Organstreitigkeit zwischen verschiedenen Kommissionen nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom Kirchlichen Arbeitsgerichtshof entschieden worden war.
18.07.2013
Bewährungsstrafe im Verfahren wegen versuchten Totschlags
Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha, Fachanwalt für Strafrecht, hat einen ehemaligen Türsteher der Diskothek „Schneerot“ vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg erfolgreich verteidigt.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg legte dem Angeklagten versuchten Totschlag zur Last. Vor etwa zwei Jahren habe er einen Gast in der Nähe des Freiburger Münsterplatzes mit Tötungsvorsatz durch mehrfache wuchtige Tritte gegen den Kopf – u. a. mit der Folge eines offenen Schädel-Hirn-Traumas – und, indem er das anschließend bewusstlose Opfer mit dem Gesicht nach unten in ein „Bächle“ legte, lebensgefährlich verletzt. Der Gast überlebte die schweren Verletzungen. Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte deren Vollstreckung zur Bewährung aus.
Das milde Urteil beruhte auf den außergewöhnlichen Umständen sowie auf einer von Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha initiierten Verständigung (§ 257c StPO) zwischen sämtlichen Verfahrensbeteiligten. Unmittelbar zuvor hatte der Gast den Türsteher mit einen Cocktailglas schwer im Gesicht verletzt. Erst dieses Verhalten löste die Tat aus. Das Landgericht hatte für den Fall eines Geständnisses des Angeklagten eine noch bewährungsfähige Freiheitsstrafe als Strafobergrenze in Aussicht gestellt. Hieran war das Schwurgericht gebunden, da auch die durchgeführte Beweisaufnahme die Einzelheiten der durch Rechtsanwalt Dr. Habetha für den Angeklagten unterbreiteten Einlassung bestätigte. Das Verfahren konnte auf diese Weise an nur zwei Hauptverhandlungstagen sehr erfolgreich abgeschlossen werden.
27.06.2013
BENDER HARRER KREVET im Kanzleiführer „Kanzleien in Deutschland 2013“
Wie bereits in den Vorjahren ist BENDER HARRER KREVET in das Handbuch „Kanzleien in Deutschland 2013 – eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte“ des Nomos-Verlags aufgenommen worden.
Der Kanzleiführer präsentiert eine Zusammenstellung der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, die jedes Jahr von einer unabhängigen Redaktion des Nomos-Verlags erstellt wird. Seit der Erstauflage im Jahr 1997 gehört das Handbuch in seiner mittlerweile 13. Auflage zu den Standardwerken.
Das Handbuch zieht folgendes Fazit:
„In den letzten fünf Jahren befindet sich die traditionsreiche Kanzlei Bender Harrer Krevet auf Expansionskurs. Die Entscheidung zum Zusammenschluss der beiden renommierten Ursprungskanzleien im Jahr 2007 erwies sich als ebenso gewinnbringend wie die Eröffnung des dritten Standorts im badischen Raum. Hierdurch kann die Sozietät Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen ein breites Beratungsangebot im zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich sowie im IT- und Immobilienrecht anbieten. Mit der Aufnahme des weiteren Beratungsfeldes Strafrecht, hier vor allem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, macht sich die Kanzlei für ihre Mandanten noch attraktiver.“
Vollständiges Kanzleiprofil in „Kanzleien in Deutschland 2013“
12.06.2013
Erfolgreiche Berufung zweier Geschäftsführer nach Verurteilung wegen mehrfacher Insolvenzverschleppung
Die Rechtsanwälte PD Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha, Fachanwälte für Strafrecht, haben zwei Geschäftsführer und Betreiber eines Hotel- und Restaurantbetriebs aus der Bodenseeregion im Berufungsverfahren gegen den Vorwurf mehrfacher, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung erfolgreich verteidigt. Das Landgericht Ravensburg stellte das Verfahren ein.
Beide Betroffene waren zuvor in erster Instanz jeweils wegen Insolvenzverschleppung in zwei Fällen verurteilt worden, da nach Auffassung der Vorinstanz Insolvenzanträge für verschiedene Kapitalgesellschaften nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit deutlich verspätet erfolgt seien. PD Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha übernahmen die Verteidigung beider Geschäftsführer im Anschluss an die erstinstanzliche Verurteilung und griffen das Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung an, da die rechtlichen Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit - entgegen dem Urteil erster Instanz - zu den dort genannten Zeitpunkten nicht vorlagen. Die 4. Kleine Strafkammer beim Landgerichts Ravensburg stellte daraufhin das Strafverfahren in der Berufungshauptverhandlung am 11. Juni 2013 auf Antrag der Verteidigung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.
10.05.2013
1. BHK-Arbeitsrechtstag - Brennpunkte des Arbeitsrechts 2013
Aufgrund der starken Nachfrage zum 1. BHK-Arbeitsrechtstag im April 2013 findet die Veranstaltung am 03.06.2013 ein zweites Mal statt. Das Arbeitsrechtsteam von Bender Harrer Krevet und ein erfahrener Gastreferent aus dem Personalwesen werden über aktuelle Themen, neueste Gesetzesentwicklung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht informieren.
Der 1. BHK-Arbeitsrechtstag bietet ein umfangreiches Programm von der Arbeitsvertragsgestaltung bis hin zum Betriebsverfassungsrecht. Die Rechtsanwälte Cathrin Gehl, LL.M., Martin Schwind, Marion Strolka, Horst Teichmanis und Dr. Jörg Vogel, alle Fachanwälte für Arbeitsrecht, werden über aktuelle Themen, neueste Gesetzesentwicklung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht vortragen. Außerdem konnte Dr. Karl-Heinz Schmitz, langjähriger Arbeitsdirektor der ZF Sachs AG, Schweinfurt, als Gastreferent zum Thema "Mediation - Die dritte Dimension als Mittel des Konfliktmanagements mit dem Betriebsrat bei kalkulierbaren Kosten" gewonnen werden.
25.04.2013
„Das WIR entscheidet“ – BENDER HARRER KREVET berät Personaldienstleister Propartner
Rechtsanwalt Dr. Jochen Scholz hat das Personaldienstleistungsunternehmen Propartner Zeitarbeit + Handelsagentur GmbH im Zusammenhang mit der Verwendung des firmeneigenen Slogans „Das WIR entscheidet“ als Wahlkampfmotto der SPD beraten.
Die SPD hatte den Slogan Anfang April als Kampagnenmotto für den Bundestagswahlkampf 2013 präsentiert und damit bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil dieser Slogan bereits seit Jahren durch Propartner als Unternehmensleitspruch genutzt wird.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Scholz hat Propartner in diesem Zusammenhang zum Namens-, Urheber- und Markenrecht beraten.
24.04.2013
Freispruch zweier Polizeibeamter im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt
PD Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha, Fachanwälte für Strafrecht, haben zwei Polizeibeamte gegen den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit einer Festnahme erfolgreich verteidigt.
Den beiden Beamten warf die Staatsanwaltschaft vor, am 01. Juli 2011 einen 18-Jährigen, der sich gegen seine Festnahme aggressiv körperlich wehrte, durch Faustschläge misshandelt zu haben, nachdem sie diesem bereits Handschellen angelegt hatten.
Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Lörrach bestätigte diesen Vorwurf jedoch nicht. Die Vernehmung der vom Gericht geladenen Zeugen ergab, dass beide Polizisten bei der Festnahme gerechtfertigt handelten. Nachdem der 18-Jährige „geschlossen“ werden konnte, habe es keine Schläge gegeben. Beide Beamte wurden, entsprechend der Anträge ihrer Verteidiger PD Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha, freigesprochen. Das Urteil des Amtsgerichts Lörrach ist rechtskräftig.
Artikel in der Badischen Zeitung vom 26.04.2013
Artikel im Südkurier vom 26.04.2013
18.03.2013
Freispruch im "Münstertaler Totschlags-Prozess"
Rechtsanwalt PD Dr. Gerson Trüg hat heute im sog. "Münstertaler Totschlags-Prozess" vor dem Schwurgericht des Landgerichts Freiburg als Verteidiger einen Freispruch für seinen angeklagten Mandanten erzielt.
Dabei folgte das Schwurgericht vollumfänglich der Verteidigung hinsichtlich der Argumentation, der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, als er seinen Vater mittels Messerstichen tötete.
13.02.2013
Beachtlicher Erfolg für die Stadt Weinheim vor dem VGH Mannheim
Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister hat die Stadt Weinheim in einem Großverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim erfolgreich vertreten: Sämtliche Normenkontrollanträge gegen eine Flächennutzungsplanänderung und einen Bebauungsplan für den Bereich der Wachenburg wurden abgewiesen.
Der VGH Mannheim bestätigte damit die Auffassung der Stadt Weinheim, dass sie ihr durch die Wachenburg als Wahrzeichen geprägtes Stadtbild mit den Mitteln der Bauleitplanung schützen darf (Az. 3 S 2533/10, 3 S 1408/11, 3 S 1409/11 und 3 S 2485/11).
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die vom Betreiber beabsichtigte Erweiterung des direkt unterhalb der Wachenburg gelegenen Porphyrsteinbruchs, durch die die Stadt Weinheim die Wachenburg als ihr Wahrzeichen gefährdet sah. Die Stadt befürchtete, dass es bei einer Erweiterung des Steinbruchs im geplanten Umfang zu einem Bergrutsch kommen könne. Dies hätte möglicherweise den Einsturz der Wachenburg zur Folge gehabt.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister begleitete die Stadt Weinheim schon bei der Bauleitplanung und übernahm folgerichtig die Vertretung im Gerichtsverfahren vor dem VGH Mannheim.
06.02.2013
BENDER HARRER KREVET auf der CeBIT
Wie bereits im Jahr 2012 ist BENDER HARRER KREVET auch auf der CeBIT 2013 in Hannover präsent, in diesem Jahr mit den Rechtsanwälten Birgit Roth-Neuschild und erstmals auch Dr. Stefan Baum.
Die CeBIT ist die weltweit größte und wichtigste Messe der IT-Branche und findet jedes Jahr im Frühjahr auf dem Messegelände Hannover statt. Das Leitthema der diesjährigen CeBIT lautet „shareconomy“, ein derzeit in der Wirtschaft heiß diskutiertes Thema.
Birgit Roth-Neuschild und Dr. Stefan Baum, beide Fachanwälte für Informationstechnologierecht, werden am 05. und 06.03.2013 im ERP-Forum zu IT-rechtlichen Fragestellungen vortragen. Am 05.03.2013 spricht Dr. Stefan Baum über "Business Software aus der Cloud - Cloud Verträge maßgeschneidert statt Stange (Effektiv verhandeln)". Der Vortrag von Birgit Roth-Neuschild am 06.03.2013 befasst sich mit dem Thema "Juristisches Projektmanagement bei ERP-Projekten - Auf was muss der Anwender achten?".
29.01.2013
Marke „plusenergiehaus“ verteidigt
In einem Markenrechtsstreit hat BENDER HARRER KREVET erfolgreich den Freiburger Architekten Rolf Disch vertreten.
Rolf Disch ist international bekannt u.a. durch das von ihm geplante und realisierte Heliotrop und die Solarsiedlung im Freiburger Stadtteil Vauban.
Gegenstand des Rechtsstreits mit einem Fertighaushersteller waren Ansprüche wegen Verletzung der für Rolf Disch eingetragenen Marke „plusenergiehaus“ sowie ein Antrag auf Löschung dieser Marke. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich vor dem OLG München (Az. 29 U 1687/12). Danach bleibt die Marke in vollem Umfang bestehen. Außerdem haben die Parteien wechselseitig auf Untersagungs- und Löschungsansprüche verzichtet. Rolf Disch wurde im Prozess durch die Rechtsanwälte Dr. Bertolt Götte und Dr. Jochen Scholz vertreten.
23.01.2013
Neue Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht und Allgemeines Strafrecht
Zum 01.01.2013 wechseln die beiden renommierten Fachanwälte für Strafrecht Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha zu BENDER HARRER KREVET.
Beide Strafrechtler waren bislang in der Freiburger Strafrechtskanzlei Gillmeister Rode Trüg tätig, Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg als Namenspartner.
Bei BENDER HARRER KREVET gab es seit längerem strategische Überlegungen, eine strafrechtliche Abteilung aufzubauen, insbesondere für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Die Bedeutung dieses Rechtsgebiets hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, weil neue Strafrechtstatbestände entstehen und die Rechtsprechung Unternehmen und deren Manager immer stärker in die Haftung nimmt. Auch bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen spielt das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht eine große Rolle. Der präventive Beratungsbedarf in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fragen ist deshalb gestiegen. BENDER HARRER KREVET hat sich daher entschlossen, ihr Beratungsangebot im nationalen/internationalen Wirtschaftsrecht und im öffentlichen Recht durch das Strafrecht zu komplettieren.
Die Sozietät freut sich, hierfür zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zu gewinnen, Priv.-Doz. Dr. Gerson Trüg als Partner, Dr. Jörg Habetha als Associate. Priv.-Doz. Dr. Trüg ist bundesweit bekannt (juve 2012/13: „häufig empfohlen“), Habetha ist ebenfalls im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht besonders ausgewiesen. Beide werden an allen drei Standorten die neugegründete Abteilung Wirtschaftsstrafrecht/Allgemeines Strafrecht führen.
22.01.2013
Handbuch Versandhandelsrecht erschienen
Anfang Januar 2013 ist im Verlag Dr. Otto Schmidt in erster Auflage das Handbuch Versandhandelsrecht erschienen.
Das von Dr. Jochen Scholz, Partner bei BENDER HARRER KREVET, zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Kay Oelschlägel von der Kanzlei Luther herausgegebene Werk behandelt erstmals alle praktisch relevanten Fragen rund um den Versandhandel via Katalog, Online-Shop und Apps. Es enthält umfangreiche Erläuterungen zum Fernabsatzrecht, zur Gestaltung von Katalogen und Online-Shops und zum Mobile Commerce. Daneben werden u.a. der Zahlungsverkehr im Internet, Datenschutz, öffentlich-rechtliche Aspekte sowie für den Versandhandel relevante wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Fragen dargestellt.
Als Autoren sind von BENDER HARRER KREVET neben Dr. Jochen Scholz (Kapitel „Grundlagen“ und „Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum im Online- und Versandhandel“) auch die Partner Dr. Bertolt Götte (Kapitel „Typische Zahlungswege und Bezahlsysteme“) und Dr. Sebstian Seith (Kapitel „Versandhandel und öffentliches Recht“) beteiligt.
02.01.2013
Zwei neue Partnerinnen in Lörrach
Marion Strolka und Simone Schumann sind zum 01.01.2013 Partnerinnen der Sozietät geworden.
Beide Anwältinnen sind seit mehreren Jahren am Lörracher Standort tätig. Marion Strolka, Fachanwältin für Arbeitsrecht, berät seit ihrem Eintritt in die Kanzlei im Jahr 2005 im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Sie ist besonders erfahren bei der Gestaltung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen. Simone Schumann trat 2007 bei BENDER HARRER KREVET ein. Sie hat ihre Schwerpunkte im Forderungsmanagement und in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen sowie im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht.
01.01.2013
Relaunch der Website zum 01.01.2013
BENDER HARRER KREVET präsentiert sich mit einer neuen Website.
Die Vergrößerung der Kanzlei in den beiden vergangenen Jahren, sowohl räumlich mit einem neuen Standort in Karlsruhe als auch fachlich durch die Eröffnung einer neuen Abteilung für Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, haben wir zum Anlass genommen, unsere Website neu zu gestalten. Am Relaunch beteiligt waren Pikolin Kommunikations-Design, Freiburg (Gestaltung), Büro für Internet Gestaltung, Karlsruhe (technische Umsetzung) und Foto Fabry, Ettlingen (Fotos).
© 2021 BENDER HARRER KREVET