In einer wohlhabenden, älter werdenden Gesellschaft wird die erbrechtliche Beratung immer wichtiger. Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf der planenden Vorsorge für den Erbfall.
Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Privatpersonen, Unternehmer, Inhaberfamilien und Einzelgesellschafter dabei, die Nachfolge in ihrem Vermögen oder ihrem Unternehmen zu gestalten und abzusichern, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Verfügungen von Todes wegen. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zielsetzung.
Nicht nur unter Berücksichtigung zivil- und steuerrechtlicher Aspekte, sondern auch aus wirtschaftlicher, sozialer und familiärer Perspektive erarbeiten wir umfassende Gestaltungskonzepte der Vermögensnachfolge und setzen sie gemeinsam mit unseren Mandanten um, indem wir notarielle Schenkungsverträge, Testamente und Erbverträge entwerfen.
Unsere Mandanten beraten wir auch nach dem Erbfall, insbesondere bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Darüber hinaus sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Gestaltungsberatung
Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
Testamentsvollstreckungen
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