Gesellschaftsrecht und M & A

Zu unseren meist langjährigen Mandanten im Gesellschaftsrecht zählen internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaften, Freiberufler und Einzelkaufleute. Auch Existenzgründern helfen wir bei ihren ersten Schritten.

Wir begleiten Gesellschaften sowie ihre Gesellschafter und Organe im Tagesgeschäft sowie bei allen speziellen Rechtsfragen, von der Gründung von Unternehmen über sämtliche Kapitalmaßnahmen bis hin zu (auch grenzüberschreitenden) Umstrukturierungen und möglichen Liquidationsverfahren.

Besondere Erfahrung haben wir in der umfassenden Beratung bei Unternehmensreorganisationen sowie bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen (M & A). Eingespielte Teams von Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechtlern (sowie weiteren Experten, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls) garantieren eine effiziente Projektabwicklung – von der Strukturierung bis zur Umsetzung. Für die Beratung im Zusammenhang mit internationalen Unternehmenstransaktionen verfügen wir über ein Netz befreundeter ausländischer Kanzleien.

Leistungsspektrum

  • Gesellschaftsrechtliches Sekretariat: Gesellschafterversammlungen, Formalitäten
  • Haftung der Gesellschafter und Organe
  • Corporate Compliance
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Unternehmensübernahmen
  • Joint Ventures
  • Umstrukturierungen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel – national und grenzüberschreitend)
  • Kapitalmaßnahmen und Restrukturierungen