Beitragsrecht

Im Beitragsrecht, einem Teilgebiet des Kommunalabgabenrechts, befassen wir uns in erster Linie mit Fragen des Erschließungsbeitragsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (sogenannte Anschlussbeiträge), die auch bei der Gestaltung von Erschließungsverträgen eine erhebliche Rolle spielen.

Wir beraten insbesondere Kommunen in Fragen der Beitragserhebung sowie der Vertrags- und Satzungsgestaltung, aber auch Grundstückseigentümer, die sich gegen einen Beitragsbescheid zur Wehr setzen wollen. Darüber hinaus beraten wir Grundstückseigentümer und Investoren über vertragliche Lösungen von Beitragsstreitigkeiten.

Leistungsspektrum