Haftungs- und Versicherungsrecht

Wir beraten Industrie- und Privatunternehmen, die öffentliche Hand, kommunale und kirchliche Einrichtungen sowie Privatpersonen in allen Fragen des Haftungs- und Versicherungsrechts.

Versicherungsunternehmen beraten wir bei der Abwehr von Forderungen aus dem gesamten Versicherungsverhältnis und bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere in den Versicherungssparten

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung (AH),
  • Directors-and-Officers(D&O)-Versicherung,
  • Personenschäden und Personenschadensmanagement,
  • Produkthaftung (ProdH),
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (KH),
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH).

Einen Schwerpunkt unserer Beratung bildet die Haftung der freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), der Vermögensanlageberater, der Insolvenzverwalter sowie der Immobilien- und Versicherungsmakler.

Im Fokus unserer Tätigkeit steht die Prozessführung in den Versicherungssparten

  • Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU/BUZ),
  • Haftpflichtversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Lebensversicherung,
  • Sachversicherung.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten dabei, eigene Ansprüche und Regressansprüche durchzusetzen und zu überprüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht (z. B. Versicherungsschutz bei Geothermiebohrungen).

Leistungsspektrum