Immobilien und privates Baurecht

Wir beraten in allen privatrechtlichen Fragen rund um Immobilien, sowohl beim Erwerb und Verkauf als auch bei der Bebauung und späteren Nutzung von Immobilien. Wir unterstützen Projektentwickler bei der Sicherung der Grundstücke (Optionen), bei der Ausarbeitung von Bau-, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, im Gewerbemietrecht und beim anschließenden Verkauf der Immobilien. Investoren begleiten wir beim Erwerb und der Veräußerung der Immobilien.

Zu unseren Mandanten gehören Bauträger, Projektentwickler, Bauunternehmer, Investoren und Immobilienmakler.

Wir helfen unseren Mandanten, Vergütungsansprüche auch gerichtlich durchzusetzen und zu sichern oder Forderungen abzuwehren.

Leistungsspektrum

  • Bauverträge
  • Baubegleitende Beratung zur Vermeidung von Problemen bei Mängeln, Massen- oder Kostensteigerungen
  • Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Sicherung von Grundstücken (Optionsverträge)
  • Vertragsgestaltung (Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge)
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen
  • Strukturierung und Verkauf vermieteter Immobilien
  • Aufteilung von Grundstücken
  • Gemeinschaftsordnung (WEG)
  • Gesellschaftsvertragliche Beratung bei gemeinsamer Bebauung