Medizinrecht

Wir beraten Apotheker und Hersteller von pharmazeutischen und von Medizinprodukten bei der Herstellung, dem Vertrieb und dem Import von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie bei der Bestellung von Funktionsträgern nach dem Arzneimittelgesetz. Daneben begleiten wir unsere Mandanten bei der Zulassung, Prüfung und Zertifizierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Niedergelassene Ärzte und private, kommunale und kirchliche Krankenhausträger beraten wir bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragestellungen. Hierzu gehören Sanierungen, Tarifverhandlungen, der Abschluss von Haustarifverträgen und die Gestaltung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal in Arztpraxen.

Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr arzthaftungsrechtlicher Ansprüche. Unsere Strafrechtsexperten helfen, falls die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten sollte, etwa wegen ärztlicher Behandlungsfehler oder wegen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Leistungsabrechnung.

Leistungsspektrum

  • Beratung über Sorgfalts-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
  • Vertretung von Ärzten und Krankenhausträgern in Arzthaftungsprozessen
  • Verteidigung von Ärzten und Krankenhauspersonal in Strafverfahren
  • Heilmittelwerberecht
  • Berufsrechtliche Beanstandung von Mitbewerbern
  • Beratung bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragestellungen sowie zum Tarifrecht
  • Gestaltung und Auslegung von Anstellungs-, Dienst-, Belegarzt-, Honorararzt- und Konsiliararztverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei der Planung und Realisierung medizinischer Versorgungszentren
  • Gestaltung von Verträgen mit Patienten und von allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen für Praxisgemeinschaften