12.01.2021
In seinem jüngsten Fachbeitrag in der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik ZAT setzt sich Sebastian Witt, Fachanwalt für Arbeitsrecht am Bonner BHK-Standort mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Betriebsstätten nach einer Zentralisierung als einheitliche Einrichtung im Sinn der Mitarbeitervertretungsordnungen gelten. Darüber hinaus erläutert der Fachanwalt auch, wie Dienstgeber auf die Bildung einheitlicher Mitarbeitervertretungen hinwirken können.
Elena Feinhals, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Bonner Kanzlei BENDER HARRER KREVET ist Mitautorin des Beitrags.
Der Artikel ist in der Ausgabe 6/2020 in der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas und ist in der Rubrik „Arbeitsrecht“ ab Seite 176ff nachzulesen (kostenpflichtiger Inhalt).