Aktuelles

Aufsatz zum EU Data Act von Rain Birgit Roth-Neuschild erschienen in ITRB2025, 241.

Der EU Data Act will dem Cloud-Lock-in bei Datenverarbeitungsdiensten entgegenwirken und dem Kunde eine Wechsel von einem Datenverarbeitungsdienst ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen Anbieter ermöglichen. Der Verordnungstext lässt für dieses Unterfangen viele Fragen offen, die in dem Aufsatz von Rechtsanwältin  Birgit Roth-Neuschild adressiert werden. Fazit ist, dass die Anbieter nicht umhinkommen, sich mit den vertraglichen und technischen Bedingungen des Cloud-Switchings intensiv auseinanderzusetzen.

Referenten

  • Birgit Roth-Neuschild
    Birgit Roth-Neuschild
    Rechtsanwältin, Partnerin