Steuer- und Zollrecht

Im Steuerrecht vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen bei sämtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Streitigkeiten mit dem Finanzamt wegen eines Steuerbescheids oder im Rahmen einer Betriebsprüfung dauern oft sehr lange. Daher setzen wir unsere profunde Erfahrung im Umgang mit den regionalen und überregionalen Finanzbehörden ein, um für jeden Mandanten individuell zu entscheiden, was auf welcher Verfahrensebene für ihn zu tun ist. Dazu gehören auch Verfahren vor den Finanzgerichten.

Eng arbeiten wir mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, die sich ihrerseits mit komplexen Fragestellungen bei eigenen Mandanten auch an uns wenden (Beratung für Berater).

Wir führen die Aspekte des Steuer‑, Gesellschafts- und Erbrechts zusammen, um die Vermögensverhältnisse unserer Mandanten rechtlich zu optimieren.

Im Zollrecht stellen sich im Dreiländereck besonders häufig komplexe Fragen der Verzollung. Wir beraten hierbei oft bereits im Vorfeld und stimmen die erforderlichen Schritte mit den Behörden ab.

Im kommunalen Steuerrecht beraten wir Gemeinden zu den speziellen Fragen, die sich sowohl im Rahmen der hoheitlichen als auch der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit stellen.

Leistungsspektrum

  • Einspruchs- und Klageverfahren
  • Betriebsprüfungen
  • Verhandlungen über die Gesamterledigung komplexer Fälle
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen
  • Umstrukturierungen und M & A
  • Vermögensübergabe unter Lebenden
  • Steuerliche Optimierung der Erbfolge
  • Steuerfragen der öffentlichen Hand
  • Beratung zu Selbstanzeigen
  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Strafverfahren (Steuerfestsetzung und -erhebung)
  • Tarifierungsfragen
  • Vertretung gegenüber den Zoll- und Strafbehörden in Zollverfahren
  • Zollwertrecht
  • Zollverfahrensrecht