Presse- und Medienrecht

Das Presserecht regelt die Verantwortlichkeiten bei der Berichterstattung und Meinungsäußerung. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die Grenze zwischen erlaubten Meinungsäußerungen und herabwürdigenden Aussagen oder unwahren Behauptungen zu bestimmen, und zwar sowohl in den klassischen Printmedien als auch in den neuen Verbreitungsformen des Internets.

Wir beraten Presse- und Medienunternehmen umfassend im täglichen Anzeigengeschäft, zu den Vorgaben an die Werbung, zu den spezifischen Pflichten, die sich z. B. aus den Landespressegesetzen oder anderen Mediengesetzen ergeben, aber auch zum Titelschutz oder zum Urheberrecht.

Ebenfalls verhandeln und gestalten wir medien- und eventbezogene Verträge, vom Künstlerengagement über das Sponsoring (insbesondere in Sport und Kultur) bis zum Merchandising.

Leistungsspektrum

  • Rechte und Pflichten der Wort- und Bildberichterstattung
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts
  • Recht am eigenen Bild
  • Besonderheiten der neuen Medien
  • Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und Geldentschädigung
  • Abmahnungen und Abwehr von Forderungen
  • Prozessführung (insbesondere einstweilige Verfügungen)
  • Anzeigen, Werbung in klassischen Medien
  • Internetwerbung, Webdesign
  • Impressum, Pressepflichten
  • Telemedien (Mediendienste, Teledienste)
  • Titelschutz
  • Sponsoring und andere Werbeleistungen
  • Eventverträge und -gestaltung
  • Künstler-, Agentur- und Managementverträge
  • Merchandising