Familienrecht

Mit unseren Familien-, Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrechtlern beraten und unterstützen wir unsere Mandanten in komplexen familienrechtlichen Fragestellungen und erarbeiten gemeinsam mit ihnen individuell abgestimmte Lösungsvorschläge.

Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Selbstständige bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und unterstützen sie bei Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleichsverfahren. Hierzu gehören auch Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, und zwar gerichtlich und außergerichtlich.

Wir helfen unseren Mandanten, Unterhaltsansprüche vorzubereiten und durchzusetzen oder aber abzuwehren.

Unsere Mandanten vertreten wir in Scheidungsverfahren und allen anderen familiengerichtlichen Auseinandersetzungen.

Leistungsspektrum

  • Wahl des Güterstands
  • Wechsel des Güterstands
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Immobilieneigentümergemeinschaften
  • Auseinandersetzung von Gesellschaften
  • Ausschluss oder Modifizierung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche
  • Herausnahme von Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteilen oder Immobilien aus der Zugewinngemeinschaft
  • Regelung von Unterhaltsansprüchen
  • Ausschluss oder Modifizierung des Versorgungsausgleichs
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Berechnung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs
  • Ausarbeitung individueller Regelungsmöglichkeiten
  • Ehegattentestamente und Erbverträge
  • Patchworkfamilientestamente
  • Erbrechtliche Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Zugewinnausgleich im Todesfall