Arbeitsrecht

Geschäftlicher Erfolg erfordert strategisch kluge und meist schnelle Personal- und Tarifentscheidungen auf der Basis rechtlich fundierter Aussagen. Unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte sind mit allen relevanten Aspekten einer modernen Personalarbeit vertraut, um kompetent zu unterstützen, auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen – vom mittelständischen Unternehmen bis zum börsennotierten Konzern – ebenso wie Kommunen und ihre Eigenbetriebe. Diese beraten wir seit vielen Jahren in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Wir gestalten Arbeitsverträge nach den individuellen Anforderungen unserer Mandanten. Wir begleiten Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften und bereiten diese unter taktischen und strategischen Gesichtspunkten vor. Wir beraten bei Transaktionen, Reorganisationen und Rationalisierungsmaßnahmen sowie beim Abschluss von Sozialplänen. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren auf das Gesellschafts- und Steuerrecht spezialisierten Anwälten zusammen. Die von uns erarbeiteten Lösungen vertreten wir für unsere Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Unser Fachwissen und unsere Kompetenz stellen wir regelmäßig als Referenten bei Fachseminaren für Unternehmen und bei Inhouseseminaren zur Verfügung.

Leistungsspektrum

  • Gestaltung individuell abgestimmter Arbeitsverträge und Vergütungssysteme
  • Überprüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Strategische Vorbereitung von Kündigungen, insbesondere auch bei sogenannten „Unkündbaren“
  • Beratung bei der Begründung und Aufhebung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Entwicklung abgestimmter Modelle zur internationalen Arbeitnehmerüberlassung
  • Abwehr von Diskriminierungsklagen
  • Beratung innerhalb des Arbeitnehmerdatenschutzes
  • Gestaltung von Arbeitszeit-, Vergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Unterstützung in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts
  • Verhandlungsführung bei Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Beratung bei und Ausgestaltung von Betriebsübergängen, Betriebsstilllegungen und Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Durchführung von Tarifvertragsverhandlungen
  • Beratung in allen Fragen des öffentlichen Dienst- und Beamtenrechts, insbesondere im Bereich des Personalvertretungsrechts