Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht wird geprägt von den Themen Kreditvergabe und Kapitalanlage. Häufige Gesetzesänderungen, viele europarechtliche Vorgaben und eine umfangreiche Rechtsprechung etwa zum Verbraucherkredit, Haustürwiderruf oder zur Beraterhaftung erfordern eine ständige Beobachtung der aktuellen Entwicklungen.

Vor Gericht haben wir uns darauf spezialisiert, Kreditinstitute, Bausparkassen, Finanzdienstleister, Vermögensverwalter und Anlageberater sowie deren Haftpflichtversicherer zu vertreten. Zu unseren Mandanten zählen regionale wie bundesweit tätige Geldinstitute, für die wir bei zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten, um sie gegen den Vorwurf fehlerhafter Kredit- oder Anlageberatung zu verteidigen oder die Forderung auf Rückabwicklung von Finanzierungen wegen Widerrufs abzuwehren.

Daneben begleiten wir Banken und Sparkassen, aber auch Unternehmen und Privatpersonen bei Finanzierungen und Investitionsvorhaben aller Art und befassen uns schwerpunktmäßig mit den Fragen des spezifischen Bankvertragsrechts und des Zahlungsverkehrs sowie des Kreditvertrags und der Kreditsicherheiten. Auch zur Finanzdienstleistungsaufsicht nach dem KWG oder zu den Prospektanforderungen beraten wir regelmäßig.

Leistungsspektrum

  • Abwehr von Anlegerklagen
  • Regressprozesse, Streitverkündung
  • Verwertung von Sicherheiten (insbesondere Grundschulden, Bürgschaften)
  • Bankvertragsrecht und Bausparrecht
  • Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kreditkarten, elektronisches Geld)
  • Kreditgeschäft und Kreditsicherung