Erbrecht, Unternehmsnachfolge, Stiftungen

In einer wohlhabenden, älter werdenden Gesellschaft wird die erbrechtliche Beratung immer wichtiger. Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf der planenden Vorsorge für den Erbfall.

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Privatpersonen, Unternehmer, Inhaberfamilien und Einzelgesellschafter dabei, die Nachfolge in ihrem Vermögen oder ihrem Unternehmen zu gestalten und abzusichern, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbnachfolge oder durch Verfügungen von Todes wegen. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zielsetzung.

Nicht nur unter Berücksichtigung zivil- und steuerrechtlicher Aspekte, sondern auch aus wirtschaftlicher, sozialer und familiärer Perspektive erarbeiten wir umfassende Gestaltungskonzepte der Vermögensnachfolge und setzen sie gemeinsam mit unseren Mandanten um, indem wir notarielle Schenkungsverträge, Testamente und Erbverträge entwerfen.

Unsere Mandanten beraten wir auch nach dem Erbfall, insbesondere bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Darüber hinaus sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.

Leistungsspektrum

  • Private Vorsorgedokumente
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Testamente und Erbverträge
  • Eheverträge
  • Optimierung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen
  • Steuerliche Optimierung der Erbfolge, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbauseinandersetzungen
  • Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden