Gewerblicher Rechtsschutz, Marken, Urheberrecht

Der effektive Schutz geistigen Eigentums bietet Unternehmen häufig einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Erfindungen, Designs und sonstige schöpferische Leistungen können ebenso wie Produkt- und Unternehmensnamen sowie Slogans unter vielfältigen Gesichtspunkten rechtlich geschützt sein. Wir helfen bei der rechtlichen Absicherung und setzen Ansprüche gegen Nachahmer durch.

Im Bereich des geistigen Eigentums beraten wir Industrie und Handel (B2B und B2C), Softwarehäuser, Presseunternehmen, Verlage und Internetdienstleister – vom Gründer bis zum international agierenden Konzern.

Unsere Schwerpunkte sind Markenanmeldungen, die Überwachung von Markenportfolios, die Prüfung und Durchsetzung von Schutzrechten und Urheberrechten sowie die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, z. B. über die Geheimhaltung oder Lizenzierung geistigen Eigentums. Bei Unternehmenskäufen prüfen wir Schutzrechte und Kollisionsrisiken. Wir arbeiten eng mit Patentanwälten zusammen und verfügen über vielfältige Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwälten im Ausland.

Leistungsspektrum

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Verletzung von Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten
  • Anmeldung von Geschmacksmustern
  • Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Anmeldung von deutschen Marken sowie von Gemeinschafts- und international registrierten (IR)Marken
  • Auswertung von Ähnlichkeitsrecherchen
  • Widerspruchsverfahren
  • Markenüberwachung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Verletzung von Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktiteln und Namensrechten
  • Titelschutzanzeigen
  • Beratung bei Domainregistrierungen, außergerichtliche und gerichtliche Betreuung von Domainstreitigkeiten, auch nach Schieds- und Schlichtungsordnungen
  • Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Verletzung von Urheberrechten
  • Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit schöpferischer Leistungen
  • Lizenzverträge, insbesondere über Softwarelizenzen