Kartellrecht

Absprachen zwischen den Vertragspartnern auf verschiedenen Handelsstufen sind unerlässlich für alle Vertriebssysteme. Solche Vereinbarungen werden inzwischen weitgehend durch EU-Recht geregelt, z. B. durch die sogenannte Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung. Wir sorgen bei der Gestaltung und Überprüfung von Vertriebsverträgen dafür, dass die vertriebstypischen Wettbewerbsbeschränkungen, wie z. B. Alleinvertrieb, Kundenschutz, Exklusivität oder Wettbewerbsverbote, den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Auch Absprachen zwischen Wettbewerbern, z. B. im Bereich Forschung und Entwicklung oder beim Technologietransfer, dürfen nicht gegen Kartellrecht verstoßen. Hier unterstützen wir unsere Mandanten ebenfalls bei der Gestaltung ihrer Verträge, um Konflikte mit den Kartellbehörden oder mit Dritten zu vermeiden.

Wir beraten unsere Mandanten außerdem bei Unternehmenszusammenschlüssen. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten die Zusammenschlussvorhaben bei den Verhandlungen mit den Kartellbehörden.

Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Kartellbehörden, wenn Bußgelder drohen oder bereits verhängt wurden.

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