Öffentliches Baurecht

Wir beraten etwa 100 Städte und Gemeinden sowie zahlreiche Unternehmen und Investoren bei sämtlichen Fragestellungen im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Bauplanungsrecht. Daneben vertreten wir Bauherren und Eigentümer bei einzelnen Bauvorhaben.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung bei komplexen Großprojekten der Baulandentwicklung und -erschließung, insbesondere bei der Verhandlung und dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen, Umlegungsvereinbarungen und Erschließungsverträgen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Begleitung von Unternehmen bei Baugenehmigungsverfahren.

Wir setzen unsere juristische Erfahrung ein, um unsere Mandanten strategisch zu beraten. Gemeinsam mit ihnen führen wir ein juristisches Projektmanagement durch.

Leistungsspektrum