Staatshaftungsrecht
Das Staatshaftungsrecht regelt in erster Linie die Haftung der öffentlichen Verwaltung für rechtswidriges Handeln. In einem der größten Amtshaftungsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte war unser Partner Dr. Thomas Burmeister der Sachbearbeiter in der vom beklagten Land Rheinland-Pfalz beauftragten Kanzlei: Wegen einer rechtswidrig erteilten atomrechtlichen Teilgenehmigung für das AKW Mülheim-Kärlich verlangte der Energiekonzern RWE Schadensersatz in Milliardenhöhe.
In jüngster Zeit erregte das Gerichtsverfahren wegen der Schäden, die in der Stadt Staufen nach Geothermiebohrungen aufgetreten waren, überregionales Aufsehen. Hier vertreten wir das Land Baden-Württemberg als einen der Beklagten vor Gericht. Im Übrigen vertreten wir hauptsächlich Gemeinden, die sich Staatshaftungsansprüchen ausgesetzt sehen.