Wettbewerbsrecht

Die rechtlichen Anforderungen an fairen Wettbewerb sind komplex und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen und EU-Richtlinien geprägt. Zunehmend spielen dabei auch Vorschriften außerhalb des UWG eine Rolle, wie z. B. im Berufsrecht oder beim Verbraucher- und Datenschutz. Auch wegen kleinerer, meist einfach im Internet recherchierbarer Verstöße geraten Werbetreibende schnell ins Visier von Mitbewerbern oder Verbänden.

Im Wettbewerbsrecht beraten wir vorwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Handelsstufen, unter anderem im wettbewerbsrechtlich besonders sensiblen B2C-Bereich.

Wir helfen bei der Abwehr von Abmahnungen, Wettbewerbsklagen und einstweiligen Verfügungen. Gegen unlautere Werbung von Mitbewerbern unserer Mandanten gehen wir zügig und konsequent vor. Wenn nötig, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten auch im gerichtlichen Eilverfahren durch. Daneben beraten wir bei der rechtssicheren Gestaltung der Werbung und der Konzeption von Marketingmaßnahmen, etwa von Mailings oder Onlinewerbung.

Leistungsspektrum